Zwar wollte Ahmad G. nach Deutschland, einen Asylantrag hat der Attentäter von Villach dort aber nicht gestellt. Sein Status in Österreich soll ihm schnellstmöglich aberkannt werden. Ganz einfach ist das allerdings nicht.

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Zum Asylverfahren des Attentäters von Villach werden neue Details bekannt. Nach Informationen des österreichischen Innenministeriums hatte Ahmad G. in Deutschland entgegen anderslautender Berichte nie einen Asylantrag gestellt. Das meldet die Austria Presse Agentur (APA).

Ursprünglich hatte G. bei seiner Vernehmung angegeben, er sei 2019 nach Österreich eingereist und habe später in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Laut "Kleiner Zeitung" wollte der heute 23-Jährige unterdessen 2020 über Österreich nach Deutschland einreisen, wo seine Familie wohnt.

An der Grenze in Freilassing sei ihm allerdings die Einreise verweigert worden, weil er kein gültiges Dokument vorweisen konnte.

Attentäter von Villach war zuvor nicht auffällig

Im September 2020 stellte G. einen Asylantrag in Österreich. Diesen begründete er mit der Angst, dass er in seiner syrischen Heimat zum Militär eingezogen würde und dann Kriegsverbrechen begehen müsste, wie die APA berichtet.

Im Januar 2021 wurde G. in erster Instanz der Asylstatus zuerkannt. 2021 wurden 77,6 Prozent der Asylansuchen von Syrern in Österreich positiv beschieden. In dem Jahr hatten 16.281 Menschen aus Syrien in Österreich Asyl beantragt, die größte Gruppe vor Personen aus Afghanistan (8.739 Anträge, 25,8 Prozent positiv) und Marokko (1.920 Anträge, 0,2 Prozent positiv).

Laut Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl waren bisher keine kriminalpolizeilichen Anzeigen oder strafrechtlichen Verurteilungen von G. seitens österreichischer Behörden bekannt. "Auch die europaweiten Datenbanken weisen keinerlei Hinweise auf, dass G. in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hätte oder straffällig geworden wäre." Er hatte aber eine Verwaltungsstrafe wegen Urkundenfälschung in Deutschland erhalten, wie die APA berichtete.

Ahmad G. soll Asylrecht in beschleunigtem Verfahren aberkannt werden

Nun soll G. sein Asylrecht in einem beschleunigten Verfahren aberkannt werden. In einer Stellungnahme des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl heißt es, es sei unmittelbar nach dem Anschlag in Villach noch am selben Tag ein Aberkennungsverfahren eingeleitet worden.

Werden Asylberechtigte straffällig, gilt ein sogenanntes Beschleunigungsgebot: Ein Aberkennungsverfahren wird bereits bei Einlangen der Anzeige eingeleitet. Tatsächlich aberkannt werden kann der Asylstatus allerdings erst, wenn es eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens gibt.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt gegen Ahmad G. wegen Mordes und Mordversuchs in Verbindung mit terroristischen Straftaten. Der 23-Jährige ist in der Justizanstalt Klagenfurt in einer Einzelzelle untergebracht. Für ihn gilt die höchste Sicherheitsstufe.

Österreich will wieder Abschiebungen nach Syrien

Selbst wenn Ahmad G. rechtskräftig verurteilt ist, bedeutet das noch keine automatische Ausweisung. Zumindest nach aktuellem Stand schiebt Österreich nicht nach Syrien ab.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hatte jedoch nach dem Sturz des syrischen Machthabers Baschar al-Assad Mitte Dezember 2024 ein "geordnetes Rückführungs- und Abschiebungsprogramm" für Syrerinnen und Syrer angekündigt. Er bevorzuge ein schrittweises Vorgehen: Wer freiwillig zurückkehren wolle, solle unterstützt werden. Zudem würden Straftäter sowie "Integrations- und Arbeitsunwillige bei den Abschiebungen priorisiert".

Verwendete Quellen

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