Alfons Mensdorff-Pouilly kann aufatmen: Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Berufung der Staatsanwaltschaft in der Causa BAE abgewiesen. Damit ist der Lobbyist vom Vorwurf der Geldwäsche rechtskräftig freigesprochen.
Das OLG folgt der Argumentation des Wiener Straflandesgerichts: "Für eine Verurteilung braucht es Beweise. Die Indizien allein sind zu wenig, wenn keine Indizienkette dargestellt werden kann." Der Tatbestand der Geldwäscherei benötige Vortaten. Die Staatsanwaltschaft habe die Bildung einer kriminellen Vereinigung als Vortat angenommen - sie unterstelle eine kriminelle Vereinigung bei BAE.
Der Lobbyist war Mitte Jänner 2013 vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden, die Staatsanwaltschaft ging in Berufung. Mensdorff-Pouilly war vorgeworfen worden, vom britischen Rüstungskonzern BAE Systems indirekt 12,6 Millionen Euro kassiert zu haben. In seiner Tätigkeit als Berater für den britischen Rüstungskonzern BAE Systems habe "Graf Ali" Politiker in Tschechien und Ungarn bestochen und selbst Schmiergelder kassiert, lauteten die Anschuldigungen.
"Näheres über das Zahlungskonstrukt konnte im Beweisverfahren nicht objektiviert werden. Aus dem unmittelbaren Umfeld der Personen, die diese kriminelle Vereinigung gegründet haben sollen, gab es keine Beweise", urteilt das OLG. Was bleibe, sei ein Firmenkonstrukt und eine Verschiebung von Geldmitteln, "die aber unter dem Umstand, dass es sich um einen Rüstungskonzern handelt, nachvollziehbar sind".
Das Erstgericht war am Ende letztlich zwar überzeugt, dass Mensdorff Gelder von BAE Systems übernommen hatte, "aber wir wissen nicht, in welcher Funktion". Geldwäsche konnte dem Lobbyisten nicht nachgewiesen werden, weshalb er nur zwei Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung ausfasste.
Der Freispruch vom Vorwurf der Geldwäsche sei aber "kein Persilschein", erklärte Richter Stefan Apostol bei seiner Urteilsbegründung. Wörtlich hielt er damals fest: "Die Sache stinkt, aber sie stinkt nicht genug."
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