Hat Ernst Strasser Unrecht getan? Kann man Lobbyist und Parlamentarier zugleich sein? Darüber entscheidet heute das Wiener Straflandesgericht in der "Cash-for-Laws"-Affäre.
Seit dem 4. März steht der Ex-ÖVP-Innenminister und ehemalige EU-Parlamentarier erneut vor Gericht. Der Vorwurf lautet auf Bestechlichkeit. Strasser soll als Lobbyisten getarnten Journalisten der "Sunday Times" versichert haben, er könne gegen ein Honorar von 100.000 Euro Einfluss auf eine EU-Richtlinie nehmen.
Gereizt und mit harschem Ton reagierte Strasser am letzten Prozesstag im Zeugenstand auf die Fragen. Er habe nicht wirklich etwas getan, nichts sei tatsächlich passiert, sagte er mehrmals.
Der OGH hatte den Fall Ende November 2013 an die erste Instanz zurückverwiesen. Grund für die Entscheidung war eine Lücke im Korruptionsstrafrecht, die erst Anfang 2013 geschlossen wurde. Laut OGH wäre Strassers Verhalten heute strafbar, nicht aber damals. In erster Instanz hatte Strasser vier Jahre Haft ausgefasst.
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