Der Prozess gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser wegen Bestechlichkeit wird neu aufgerollt. Der Oberste Gerichtshof hatte die Causa "Cash-for-Laws" Ende November 2013 an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Mehr aktuelle News

Seit Dienstag, 09.00 Uhr früh, steht Ernst Strasser wieder vor Gericht. Der Vorwurf lautet auf Bestechlichkeit. Zunächst wird der Ex-ÖVP-Innenminister und ehemalige EU-Abgeordnete selbst von Richterin Helene Gnida einvernommen. Zudem ist der Delegationsleiter der ÖVP, Othmar Karas, als Zeuge geladen.

Ende November 2013 hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) überraschend das Urteil gegen Ernst Strasser - vier Jahre Haft wegen Bestechlichkeit - aufgehoben. Grund für die Entscheidung war eine Lücke im Korruptionsstrafrecht, die erst Anfang 2013 geschlossen worden war. Laut OGH wäre Strassers Verhalten heute strafbar, nicht aber damals zum Zeitpunkt der Handlung.

Demnach forderte der Ex-EU-Abgeordnete zwar Geld als Gegenleistung für eine Änderung einer EU-Richtlinie - aber nicht für den Weg dorthin. Amtsträgern konnte Bestechlichkeit vor 2013 nur für ein bestimmtes Amtsgeschäft vorgeworfen werden, "Anfüttern" und Ähnliches wurde erst später verboten.

Vor der Urteilsverkündung gab Strasser zu, falsch gehandelt zu haben. "Mir sind grobe Fehler unterlaufen, das tut mir leid. Ich habe niemanden außer meine Lebenspartnerin über die Vorgänge informiert, sonst säße ich heute nicht hier." Strasser hatte stets betont, dass er die ihm gegenüber als Lobbyisten aufgetretenen Journalisten der britischen "Sunday Times" überführen hatte wollen.

Der OGH verwies den Fall zurück an das Straflandesgericht Wien, das die Lobbyisten-Affäre jetzt neu verhandelt. Ein Urteil wird für 13. März erwartet.

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.