Einmal Ermittlungen eingestellt, einmal gar nicht erst aufgenommen: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft attestiert Thomas Schmid in zwei Fällen eine weiße Weste.

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Ermittlungen im Casag-Verfahrenskomplex gegen Thomas Schmid wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage eingestellt sowie in einem weiteren Verfahren mangels Anfangsverdachts zurückgelegt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Beide Male sei es um Aussagen rund um die Österreichische Beteiligungs AG (ÖBAG) gegangen, hieß es auf APA-Nachfrage.

Ex-ÖBAG-Chef Schmid stand im Verdacht, im Ibiza-Untersuchungsausschuss am 24. Juni 2020 falsche Angaben gemacht zu haben. Die Ermittlungen hätten nun gezeigt, dass Schmids Aussagen "zum einen Teil überwiegend objektiv richtig waren bzw. zum anderen Teil als unvollständig erkennbar waren, da er von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch gemacht hatte, sich als Beschuldigter in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren der Aussage zu entschlagen". Die Ermittlungen seien daher einzustellen.

Zweite Anzeige gegen Schmid ergibt keinen Anfangsverdacht

In einer weiteren Anzeige war Schmid vorgeworfen worden, bei seiner Vernehmung als Zeuge in der Hauptverhandlung gegen Sebastian Kurz vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien im Dezember 2023 falsch ausgesagt zu haben. Kurz und andere Beschuldigte standen wegen des Vorwurfs der falschen Beweisaussage vor Gericht.

In diesem Fall ergab sich laut WKStA kein hinreichender Anfangsverdacht, weshalb keine Ermittlungen eingeleitet wurden. Es habe keine Anhaltspunkte für die in der Anzeige angeführten Falschangaben in der Zeugenaussage gegeben. Zudem habe das Gericht Schmids Aussage für glaubwürdig erachtet.

"Sowohl die Zurücklegung der Anzeige als auch die Einstellung der Ermittlungen erfolgte nach
Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft
Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat", teilte die WKStA mit.

Nicht alle Vorwürfe gegen Schmid ausgeräumt

Damit sind aber nicht alle Vorwürfe gegen Schmid ausgeräumt. Eines der zwei größten offenen Verfahren ist laut WKStA die Causa Casag, die sich rund um die teilstaatliche Casinos Austria AG (Casag) dreht. Dabei geht es um einen vermuteten Deal innerhalb der türkis-blauen Regierung Kurz I im Glücksspielbereich.

Dabei soll es eine ÖVP-FPÖ-Vereinbarung gegeben haben, um den den Freiheitlichen nahestehenden Peter Sidlo auf einem Ticket von Casag-Miteigner Novomatic in den Casag-Vorstand zu entsenden - und zwar obwohl er für diesen Posten nur wenig qualifiziert gewesen sein soll. Ermittelt wird auch noch in der Affäre um Inseratenschaltungen des Finanzministeriums unter Schmid als Generalsekretär. Der Verdacht lautet unter anderem, dass für wohlwollende Berichterstattung mehr Werbegeld geflossen sein könnte.

Ebenfalls noch offen ist, ob Schmid den Kronzeugenstatus erhält. Er hatte in mehreren Einvernahmen ein umfassendes Geständnis abgelegt und dabei sich sowie prominente ÖVP-Vertreter - darunter Kurz - in mehreren Causen schwer belastet. Die WKStA hat darüber bereits eine Entscheidung getroffen und vor Ostern einen entsprechenden Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt. Seither warte man auf das Ergebnis der Prüfung, hieß es.

Es sei "ganz normal", dass die Ermittlungen eingestellt oder gar nicht erst aufgenommen wurden, sagte Schmids Anwalt Roland Kier am Dienstag zur APA. Er sprach von "sinnlosen Anzeigen" und monierte weiters, dass das Justizministerium nach zwei Jahren noch keine Entscheidung über Schmids Kronzeugenstatus getroffen habe. Kier befürchtet, dass die Entscheidung verschleppt werden könne und erst ein neuer Justizminister - möglicherweise aus der ÖVP - darüber entscheiden werde. (ank)

Verwendete Quellen

  • Mitteilung der WKStA
  • APA
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