Peter Grindling wurde suspendiert: Der Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung darf seine Funktion bis auf weiteres nicht ausüben.
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat den Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Peter Gridling, vorübergehend suspendiert.
Gridling werde von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt, sagte Kickl auf einer Pressekonferenz zur Causa. Das sei der Grund für die Suspendierung.
Für ihn und alle anderen gelte "aber selbstverständlich die Unschuldsvermutung", betonte Kickl mehrfach. Diese Vorgehensweise sei "bedauerlich, aber unausweichlich".
Peter Gridling gleichzeitig als BVT-Direktor wiederbestellt
Gridling ist gleichzeitig als Leiter des BVT wiederbestellt worden: Die bisher zurückgehaltene Urkunde sei Gridling mittlerweile übergeben worden.
Sollten die Vorwürfe gegen den BVT-Direktor widerlegt werden, könne Gridling diese Funktion auch weiter ausüben, sagte Kickl.
Bundespräsident Alexander Van der Bellen hatte die Urkunde schon im Februar unterschrieben. Die Präsidentschaftskanzlei bestätigte dies gegenüber der APA.
Vergangenen Freitag stellte Kickl den BVT-Chef öffentlich infrage: Angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe könne er "ja nicht so tun, als ob das nichts wäre".
Konkret wird Gridling Amtsmissbrauch vorgeworfen. Mehrere Mitarbeiter des Nachrichtendienstes stehen im Verdacht, sensible Daten behalten zu haben, die von rechts wegen gelöscht hätten werden müssen. Die Daten betreffen unter anderem längst eingestellte Ermittlungen gegen einen Wiener Anwalt.
Laut "Falter" hatte BMI-Generalsekretär Peter Goldgruber selbst Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Gridling erstattet, woraufhin es zu den umstrittenen Hausdurchsuchungen beim BVT kam.
Justizministerium prüft Bericht der WKStA
Dem Justizministerium liegt unterdessen seit Montag der angeforderte Bericht der der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in der Causa BVT vor.
Die Protokolle und Aktenvorgänge der einzelnen Amtshandlungen würden nun im Rahmen der Fachaufsicht rasch geprüft, teilte das Ministerium Dienstagfrüh in einer Aussendung mit.
Justizminister Josef Moser (ÖVP) hatte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche aufgefordert darzustellen, warum beim BVT Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden und ob diese verhältnismäßig gewesen seien.
Bereits bestätigt werden könne, "dass die staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungs- und Sicherstellungsanordnungen Begründungen enthielten und vor deren Durchführung gerichtlich bewilligt wurden". Die Staatsanwaltschaft habe die Amtshandlungen geleitet. Diese seien unter Beiziehung von IT-Experten durchgeführt worden, hieß es in der Mitteilung.
Die Öffentlichkeit werde informiert, soweit es das anhängige Ermittlungsverfahren zulasse. (ank)
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