Wer in Österreich sein Gesicht mit einer Burka oder auch nur mit einer Atemschutzmaske verhüllt, riskiert ab 1. Oktober eine Geldstrafe von bis zu 150 Euro.

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"Wir werden das Gesetz behutsam und trotzdem konsequent umsetzen", kündigte die Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis, am Donnerstag in Wien an.

Wer der Aufforderung, sein Gesicht frei zu machen, nicht folge, werde zur Feststellung der Identität mit auf die Wache genommen, sagte ein Polizeisprecher.

"Am Schluss kann durchaus eine Festnahme stehen." Die Wache müsse unverschleiert wieder verlassen werden. Allerdings bestehe für muslimische Frauen kein Zwang, die Vollverschleierung sofort auf der Straße abzulegen.

Atemschutzmasken nur bei gesundheitliches Attest

Die bei Touristen aus Asien gern verwendeten Atemschutzmasken würden nur toleriert, wenn die Person ein gesundheitliches Attest vorlege oder die Behörden ihrerseits vor Smog oder Infektionsgefahr offiziell gewarnt hätten, sagte Kardeis.

Ein Burka-Verbot kennen auch Frankreich, Belgien und das Schweizer Kanton Tessin.

Die Koalition aus Sozialdemokraten und konservativer ÖVP hatte sich auf das Gesetz gegen Gesichtsverhüllungen geeinigt, um die Integration zu fördern. Kanzler Christian Kern (SPÖ) hatte den Schritt jüngst ausdrücklich verteidigt.

Das Tragen einer Vollverschleierung wie der Nikab und der Burka sei "Ausdruck einer völlig mittelalterlichen Ideologie". Hier gelte es, die betroffenen Frauen zu unterstützen.  © dpa

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