Im Ministerrat ist am Dienstag das neue Fremdenrechtspaket beschlossen worden – unter anderem bringt es eine Erhöhung der Strafen bei Falschangaben zu Asylverfahren. Doch das neue Gesetz könnte die Betroffenen in die Kriminalität und die Wohnungslosigkeit treiben.
Die Koalition hat am Dienstag das neue Fremdenrechtspaket beschlossen, das unter anderem die Ausweitung der Schubhaft bringt: Diese wird auf 18 Monate ausgeweitet. Derzeit sind höchstens zehn Monate innerhalb eines Zeitraumes von 1,5 Jahren möglich. Das berichtet die APA.
Eine weitere Änderung beinhaltet, dass Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wird, in Zukunft aus der Grundversorgung fallen. Dadurch könnten die Betroffenen in die Kriminalität abrutschen. "Bedeuten wird das, dass wir in Wien mit einem Schlag rund 1.300 rechtskräftig negative Flüchtlinge aus der Grundversorgung herausschmeißen und österreichweit insgesamt 3.500 Flüchtlinge aus der Grundversorgung herausgeschmissen werden, von einem Tag auf den anderen", sagte der Wiener Flüchtlingskoordinator Peter Hacker im Ö1-"Morgenjournal". Dies bedeute, dass Flüchtlinge kein Geld für Essen haben, in die Obdachlosigkeit abrutschen und in den Städten "untertauchen" würden.
Höhere Strafen für Asylwerber geplant
Zudem werden die Strafen gegenüber Asylwerbern angehoben. Schon jetzt kann bestraft werden, wer sich nach Erhalt des Ausweisungsbescheids weiterhin im Land aufhält. Beim ersten Mal waren dafür bisher 2.500 Euro fällig, im Wiederholungsfall kann die Strafe bis zu 7.500 Euro ausmachen. Künftig kann eine Höchststrafe von bis zu 15.000 Euro verhängt werden.
Auch diese geplante Maßnahme stößt auf Unverständnis - Flüchtlinge hätten ohnehin kein Geld, sagt Hacker. "Ich halte es für ziemlich witzlos, Flüchtlinge, die nichts haben, dann auch noch Strafen von bis zu 15.000 Euro umzuhängen. Skurril ist auch, dass man auf der einen Seite will, dass Flüchtlinge außer Landes gehen und sie dann wegen extra geschaffener Strafen wieder einsperrt", kommentiert Hacker die geplanten Änderungen. rs
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