Ein Foto zeigt einen Mann in Schweden, der mutmaßlich drei Menschen getötet hat und im Jahr 2018 eine obszöne Geste in die Kamera machte. Dieses Bild wird derzeit auf Facebook fälschlicherweise in Zusammenhang mit dem Angreifer in Würzburg verbreitet. Das ist irreführend, denn er ist nicht der Mann auf dem Bild.
Am 25. Juni 2021 tötete ein Mann in Würzburg drei Menschen, sieben wurden verletzt. Aktuell kursiert auf Facebook ein Foto, das angeblich den Angreifer zeige, der lachend beide Mittelfinger in die Kamera hält. Doch das Bild zeigt etwas ganz anderes: einen Mann vor Gericht in Schweden, entstanden ist es bereits im Jahr 2018.
Der Fall Fouad S. in Schweden hat mit dem Angriff in Würzburg nichts zu tun. Das Foto von S. im Gerichtssaal kursiert seit Januar 2018 im Internet. In sozialen Netzwerken wird seit Jahren behauptet, es handele sich um einen Geflüchteten in Deutschland, wie Mimikama mehrfach berichtete – und widerlegte.
Auf dem aktuellen Bild wird nun behauptet: "Ein großes Problem dieses Landes an einem Bild erklärt. [...] Der Mörder von Würzburg, das Bild sagt alles".
Das Foto zeigt aber Fouad S. in einem Gericht in Schweden, der wegen Mordes an zwei Männern und einer Frau im Stockholmer Vorort Hallonbergen angeklagt wurde. Das Gericht verurteilte ihn laut dem schwedischen Dagbladet am 23. Januar 2018 zu einer lebenslänglichen Haftstrafe. Expressen berichtete im Jahr darauf, dass S. eine Gefahr für sich und andere darstelle und psychisch erkrankt sei.
Der Mann aus Würzburg ist nicht der Mann, der auf dem Foto zu sehen ist
Der Tatverdächtige aus Würzburg ist ein 24-jähriger Mann aus Somalia, der seit 2015 in Deutschland lebt. Er war bereits vor den Angriffen in Würzburg wegen psychischer Probleme in Behandlung.
Am 25. Juni entwendete er laut Medienberichten ein Messer aus einem Kaufhaus in der Würzburger Innenstadt und stach auf mehrere Menschen ein, darunter vor allem Frauen.
Die Polizei fasste ihn – und auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München wurde er in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht, weil er zum Tatzeitpunkt möglicherweise schuldunfähig war. Am 20. Juli bestätigte das Amtsgericht Würzburg diese Einschätzung und damit die Unterbringung in einer Klinik.
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