Vor der Entscheidung über eine Wiederholung der Bundespräsidentenwahl hat die FPÖ in einem ähnlichen Fall einen juristischen Erfolg errungen. Die Bezirksvertretungswahl in Wien- Leopoldstadt muss ein zweites Mal durchgeführt werden.
Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch im Fall der Bezirksvertretungswahlen in Wien vom Herbst 2015 eine Neuwahl im 2. Wiener Gemeindebezirk angeordnet. Damit müssen 72.000 Wahlberechtigte voraussichtlich im September erneut abstimmen. Grund für die Entscheidung war die Differenz von 23 zwischen der Zahl der Wahlkarten und der Zahl der abgegebenen Stimmen.
"Verletzung der Wiener Wahlordnung"
Es bestehe "kein Zweifel, dass die festgestellten Unstimmigkeiten auf die Verletzung der Wiener Wahlordnung und damit auf Rechtswidrigkeiten zurückzuführen sind", meinten die Richter. Angesichts eines äußerst knappen Ausgangs der Wahl - die Grünen hatten in diesem Bezirk nur 21 Stimmen mehr als die FPÖ - könne die Diskrepanz Einfluss auf das Ergebnis haben.
Die FPÖ ficht auch die Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai an. Sie hat in 94 von 117 Bezirkswahlbehörden Unregelmäßigkeiten wie die gesetzwidrige vorzeitige Öffnung von Briefwahl-Umschlägen festgestellt. Der Verfassungsgerichtshof verhandelt nächste Woche über die Anfechtung.
Der von den Grünen unterstützte Alexander Van der Bellen hatte bei fast 4,5 Millionen abgegebenen Stimmen einen Vorsprung von 31.000 Stimmen auf den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer. © dpa
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