Rückschlag für die Bundesregierung: Die arabische Kultusgemeinde darf offiziell ihre Moscheen weiter betreiben. Das Verwaltungsgericht Wien hatte der Berufung gegen ihre Auflösung stattgegeben.

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Die Bundesregierung hat bei ihrem Bemühen um Schließung mehrerer Moscheen der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) einen Rückschlag erlitten. Wie der "Kurier" am Freitag online berichtete, hat das Verwaltungsgericht Wien der Berufung der AKG gegen ihre Auflösung "unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung" stattgegeben.

Eine Bestätigung des Gerichts gab es dazu auf APA-Anfrage nicht. Seitens des Kultusamts im Bundeskanzleramt lag noch keine Stellungnahme vor.

Freitagsgebet darf legal stattfinden

Damit erhält die Kultusgemeinde laut "Kurier" ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und kann somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben. In den sechs vom Kultusamt geschlossenen Gebetshäusern dürfe also ganz legal das Freitagsgebet stattfinden, hieß es. Außerdem können ihre Vertreter regulär an der Sitzung des "Schura-Rates" der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) am Samstag teilnehmen.

Das Prüfverfahren ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Die Vorwürfe der Kultusamtes, wonach die in zumindest einer der sechs Moscheen gepredigten Inhalte salafistisch und nicht mit den österreichischen Werten vereinbar seien, stehen weiter im Raum. Zudem hieß es bis dato, dass die AKG nicht über die erforderlichen zehn Moscheen verfüge, um als Kultusgemeinde anerkannt zu werden. Das soll aber ausgeräumt sein, hieß es im "Kurier".  © APA

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