Walter Rosenkranz soll einen Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgehalten haben, wonach diese gegen drei FPÖ-Abgeordnete ermitteln will. Grund dafür, dass Rosenkranz das Auslieferungsbegehren zurückhielt, soll die steirische Landtagswahl gewesen sein. Nun erstattete die Jüdische HochschülerInnenschaft Anzeige.
Nachdem der "Standard" am Montag berichtet hatte, dass Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) ein Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Wien für mehr als eine Woche zurückgehalten haben soll, erstattete die Jüdische HochschülerInnenschaft (JöH) am Mittwoch Anzeige gegen Rosenkranz wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch. Ermitteln will die Staatsanwaltschaft gegen die blauen Mandatare wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz.
Damit das möglich ist, muss vom Nationalrat erst die Immunität von Mandatare Harald Stefan, Martin Graf und Klubdirektor Norbert Nemeth aufgehoben werden. Die JöH hatte gegen die drei und Ex-FPÖ-Abgeordneten Johann Gudenus Anzeige erstattet. Grund ist deren Teilnahme an einem Begräbnis, bei dem ein auch von der Schutzstaffel SS verwendetes Lied gesungen wurde - der FPÖ zufolge allerdings in einer Version von 1814.
JöH übt scharfe Kritik an Rosenkranz' Amtsführung
Grund dafür, dass Rosenkranz das Auslieferungsbegehren zurückgehalten haben soll, ist für die JöH die steirische Landtagswahl. Mit Kritik am blauen Nationalratspräsidenten sparten die Studierenden nicht: "Walter Rosenkranz hat in seinem ersten Monat alle Befürchtungen bestätigt, die es vorab hinsichtlich seiner Nominierung gab. Er veranstaltete exklusive FPÖ-Treffen mit Viktor Orbán im Parlament und forderte von der Polizei, jüdische Studierende vom Shoah-Denkmal am Judenplatz räumen zu lassen", wurde JöH-Präsident Alon Ishay in einer Aussendung zitiert.
Und weiter: "Nichts in seiner Rolle als NR-Präsident scheint unbefangen oder überparteilich zu geschehen. Die demokratischen Kräfte im Nationalrat sollten sich spätestens jetzt die Frage stellen, ob der rechtsextreme Burschenschafter Rosenkranz als zweithöchster Beamter der Republik tragbar ist."
Ein Sprecher Rosenkranz' war für die APA am Mittwoch nicht zu erreichen. Laut der Geschäftsordnung des Nationalrats weist der Präsident solche Ansuchen "sofort nach dem Einlangen" dem Immunitätsausschuss zu. Von einem Sprecher des Nationalratspräsidenten hieß es laut "Standard" am Montag, das Ersuchen sei zeitnah an die zuständige Stelle im Haus weitergeleitet worden. Laut Parlamentshomepage wurde das Schreiben allerdings erst am 29. November, also neun Tage nach dem Einlangen im Nationalrat, dem Immunitätsausschuss zugewiesen. (APA/bearbeitet von mbo)
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