• Wegen des Vorwurfs der Verleumdung und falschen Verdächtigung hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Gil Ofarim angeklagt.
  • Der Musiker hatte im Oktober vergangenen Jahres Antisemitismusvorwürfe gegen einen Hotelmitarbeiter erhoben und dazu ein Video veröffentlicht.
  • Ofarim drohen im Falle einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft.

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Ein halbes Jahr nach den Antisemitismus-Vorwürfen des Musikers Gil Ofarim hat die Staatsanwaltschaft Leipzig Anklage erhoben - gegen den Künstler selbst. Nach umfangreichen Ermittlungen wirft sie Ofarim falsche Verdächtigung und Verleumdung vor, wie sie am Donnerstag mitteilte. Das Ermittlungsverfahren gegen einen Hotelmitarbeiter wurde eingestellt.

Der Musiker hatte am 4. Oktober 2021 ein Video vor dem Hotel "The Westin" aufgenommen und darin gesagt, dass ihn ein Mitarbeiter des Hotels aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen. Am nächsten Morgen veröffentlichte er es auf Instagram. Das Video ging viral und löste zahlreiche Solidaritätsbekundungen aus. Ofarim erstattete später Anzeige, aber auch der betroffene Hotelmitarbeiter wehrte sich und zeigte seinerseits den Musiker wegen Verleumdung an. Unter anderem zeigte sich der damalige Außenminister Heiko Maas "fassungslos" und forderte einen "Schulterschluss der Gesellschaft" gegen Antisemitismus.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft trug sich der von Ofarim geschilderte Vorfall aber nicht zu. Die Staatsanwaltschaft habe in den vergangenen Monaten einen großen Aufwand betrieben, um aufzuklären, was in der Hotellobby vorgefallen ist. Es wurden zahlreiche Zeugen befragt, ein Digitalforensiker wertete Aufnahmen von Überwachungskameras aus dem Hotelbereich aus. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe sich "das Geschehen, wie es von Gil Ofarim in seinem veröffentlichten Video geschildert worden ist, tatsächlich so nicht ereignet", teilte die Anklagebehörde mit. Da damit kein Tatverdacht gegen den Hotelmitarbeiter bestehe, sei dessen Verfahren eingestellt worden.

Landgericht Leipzig entscheidet über die Zulassung der Anklage

Stattdessen gebe es einen hinreichenden Tatverdacht dafür, dass Ofarim in seinem Video und später bei der Polizei die Unwahrheit gesagt hat. Daraus ergebe sich der Tatvorwurf der Verleumdung und der falschen Verdächtigung. Außerdem werde Ofarim vorgeworfen, bei einer polizeilichen Vernehmung am 12. Oktober nicht nur den falschen Geschehensablauf wiederholt, sondern ihn außerdem ausdrücklich angezeigt zu haben.

Aufgrund der großen öffentlichen Wirkung des Falls sei die Anklage zum Landgericht und nicht zum Amtsgericht erfolgt. Für die angeklagten Taten drohen dem Musiker bis zu fünf Jahre Haft. Das Landgericht Leipzig muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Gil Ofarim: Management gibt kein Statement zu den Vorwürfen

Nach Angaben des Hotels "The Westin" wurde der in dem Video beschuldigte Mitarbeiter persönlich und in den sozialen Medien massiv bedroht. Das gesamte Hotel-Team sei nun "nach langen Wochen und Monaten über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußerst erleichtert". Manager Andreas Hachmeister erklärte: "Ich bin sehr froh und optimistisch nun wieder in die Zukunft blicken zu können."

Ofarims Management teilte auf Anfrage mit, dass derzeit keine Auskünfte gegeben werden könnten und bat dafür um Verständnis. Die Betreiber des Hotels reagierten erleichtert auf das Ergebnis der Ermittlungen. Der Zentralrat der Juden warnte vor einer Vorverurteilung. (afp/dpa/tar/dh)

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