Das Alkoholverbot am Wiener Praterstern tritt am Freitag in Kraft. Das hat Umwelt- und Öffistadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Montag angekündigt.

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Auf den unmittelbar an den Bahnhof angrenzenden Flächen ist das Trinken von alkoholischen Getränken dann nicht mehr erlaubt, wobei Gastronomiebetriebe und Imbissstände ausgenommen sind. Der Bann wird jedenfalls ein Jahr lang gelten, erst dann wird evaluiert.

In der "Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot des Konsumierens von alkoholischen Getränken am Praterstern" ist klar geregelt, wo künftig gebechert werden darf und wo nicht mehr. Umfasst von der Aktion sind etwa auch die Venediger Au und ein kleiner Teil der Lassallestraße bzw. jene Bereiche, wo der Platz in die Nordbahnstraße, Heinestraße oder Praterstraße übergeht. Die Kaiserwiese im Prater ist hingegen von der Maßnahme nicht betroffen.

Der Praterstern werde täglich von 150.000 Menschen frequentiert, berichtete Sima im Gespräch mit Journalisten. Auch "Menschen ohne Beförderungsabsicht" seien dort zu finden, die von Sozialarbeitern intensiv betreut worden seien. "Aber jetzt ist der Punkt erreicht, wo wir erkennen müssen, dass es zusätzliche Maßnahmen braucht", versicherte sie. Der Bevölkerung solle der Reiseknotenpunkt wieder zurückgegeben, das subjektive Sicherheitsgefühl erhöht werden.

Zu diesem Zweck habe man mit den Partnern Polizei, ÖBB und Wiener Linien eine Allianz geschmiedet. Der Vertreter der Exekutive, Gerhard Pürstl, verhehlte nicht, dass das Verbot die Polizei herausfordern werde. Jedoch: Eine Herausforderung ist der Praterstern laut Pürstl für die Beamten schon jetzt. Zwischen 20 und 60 Personen würden sich alltäglich dort aufhalten und "reichlich" Alkohol konsumieren.

Im Schnitt alle drei Tage Vorfälle

Im Durchschnitt werde man alle drei Tage zu einer betrunkenen, reglosen Person gerufen. Auch zu Lärmbelästigungen, Pöbeleien oder gar Körperverletzungen komme es immer wieder. Das Verbot soll laut Pürstl "sensibel" umgesetzt werden. Es sei auch möglich, die Betroffenen zunächst zu ermahnen bzw. zu belehren - oder ihnen etwa die Getränke abzunehmen. Auch Wegweisungen sind eine Option. Kommt es doch zu Anzeigen bzw. Strafen, können die Geldstrafen von 70 bis 700 Euro reichen.

ÖBB-Infrastruktur-Vorständin Silvia Angelo verwies auf bereits bestehende Trinkverbote in Dornbirn, Innsbruck oder Salzburg. Dort habe man gute Erfahrungen mit der Maßnahme gemacht. Weitere Schritte zur Attraktivierung der Bahnhofsvorplätze sind ebenfalls angedacht - also etwa das Engagement von Straßenkünstlern. Dies sei auch am Praterstern denkbar, befand sie. Im Bahnhofsgebäude verbietet übrigens die Hausordnung jetzt schon den übermäßigen Konsum.

Dass die Szene nun in umliegende Wohngebiete verdrängt wird, damit rechnen die Verantwortlichen nicht. In anderen Städte sei das ebenfalls nicht passiert, hieß es. Man werde aber jedenfalls mit dem Stadtservice in der Umgebung präsent sein und die Situation beobachten. Die Regelung soll nach einem Jahr evaluiert werden - um jede Jahreszeit beurteilen zu können, wie Sima erläuterte.

Über das Alkoholverbot werden Besucher des Pratersterns etwa mittels Plakate bzw. Piktogramme informiert. Dass der Koalitionspartner, also die Wiener Grünen, die Verordnung kritisiert haben, ist für Sima kein Anlass, hier noch umzudenken. "Ich glaube, dass wir uns mit den Grünen über die Ziele einig sind", zeigte sie sich überzeugt. Lediglich am Weg dorthin gebe es offenbar "da und dort" andere Sichtweisen - was bei unterschiedlichen Parteien immer der Fall sein könne, wie sie zu bedenken gab.  © APA

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