AfD-Verbotsantrag gescheitert?
Eine politische Partei kann in Deutschland nur vom Bundesverfassungsgericht verboten werden. Den Antrag dafür können die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat stellen. Die Richter in Karlsruhe würden dann prüfen, ob die AfD nach Artikel 21 Grundgesetz verfassungswidrig ist.