Parteiverbotsverfahren
Wird der Antrag wie im Falle der AfD zum Beispiel in den Bundestag eingebracht, brauchte es zunächst mindestens 5 Prozent der aktuell 733 Abgeordneten, damit das Thema im Bundestag überhaupt besprochen wird. Der Antrag kann dann mit einer einfachen Mehrheit eingereicht werden.