Paukenschlag in der Regierung: Jetzt kommt er doch, der 12-Stunden-Arbeitstag. Die Regelung beschränkt sich nicht auf einzelne Branchen: Im Grunde sind alle Bereiche betroffen.

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Eine Erhöhung der täglichen Arbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden würde zahlreiche Branchen betreffen. Zum einen steigt durch die geplante Gesetzesänderung der Druck auf Arbeitnehmer, zum anderen sind Beschäftigte flexibler und können sich längere Freizeitblöcke am Stück verschaffen.

Höchstwahrscheinlich kommt noch vor dem Sommer eine Gesetzesänderung bezüglich der Tageshöchstarbeitszeit. Zukünftig wird es Arbeitgebern möglich, ihre Angestellten pro Tag nicht mehr maximal zehn, sondern zwölf Stunden arbeiten zu lassen. Die Neuerung gilt für alle Beschäftigten, die in Gleitzeit arbeiten.

Die Tagesarbeitszeit wird also praktisch für alle Branchen erhöht. Europaweit gilt ein Höchstlimit der wöchentlichen Arbeitszeit von 50 Stunden: Dieses bleibt von der Gesetzesänderung unangetastet. "Betroffen sind mit anderen Worten all jene, die keine fix geregelten Arbeitszeiten haben, und das sind sehr viele", erklärt Arbeitsrechtsexperte Stefan Köck. Er ist Rechtsanwalt und Partner der internationalen Wirtschaftssozietät Freshfields Bruckhaus Deringer, wo er sich mit Arbeits- und Gesellschaftsrecht beschäftigt.

Mehr Druck für Arbeitnehmer?

"Es wäre zynisch zu behaupten, diese Gesetzesänderung wäre für alle Arbeitnehmer erstrebenswert", sagt Köck. Natürlich bestehe die Gefahr, den Druck auf die Arbeitnehmer zu erhöhen. Der Arbeitsrechtsexperte sieht jedoch auch einen gewissen Gleichklang der Interessen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Da die 50-Stunden-Woche unantastbar ist, geht es primär um eine alternative Zeiteinteilung pro Woche. So wird es für Arbeitnehmer beispielsweise möglich, längere Freizeitblöcke in Anspruch zu nehmen. Wer beispielsweise vier Tage länger arbeitet, könnte sein Wochenende auf drei Tage ausdehnen.

Die Gesetzesänderung erstreckt sich auf zwei weitere Punkte: Ein Arbeitstag für Jugendliche darf zukünftig bis zu zehn anstatt wie bisher bis zu acht Stunden dauern - sofern davon ein Teil als Mitreise (passive Dienstzeit) in diesen Zeitraum fällt. Damit ist eine An- und Abreise zum Arbeitsplatz mit Kollegen gemeint - beispielsweise in einem gemeinsamen Bus, wie es häufig bei Bauunternehmern vorkommt.

Weiters darf die tägliche Höchstarbeitszeit von zehn auf zwölf Stunden erhöht werden, wenn Beschäftigte Dienstreisen unternehmen oder auf Montage geschickt werden. Ein Vertreter, der beispielsweise mit seinem Auto von Wien nach Salzburg fährt, kann dann am gleichen Tag zurückkehren, ohne im Auftragsort übernachten zu müssen. "Diese Veränderung ist dringend notwendig, da man bei Dienstreisen mit der 10-Stunden-Grenze massivste Probleme hatte", urteilt Köck. "Das ist gesetzeskonform oft kaum durchführbar."

Zuschläge bleiben

Laut "Presse" herrscht zwischen den Verhandlern Einigkeit darüber, dass Zuschläge für Überstunden im Zuge der Neuregelung nicht wegfallen sollen. Bisher ist unklar, ob bestimmte Branchen vom neuen Gesetz ausgenommen werden - beispielsweise bei harter körperlicher Arbeit. "Es gibt sicherlich Tätigkeiten, bei welchen zehn Stunden schon sehr viel sind", findet der Arbeitsrechtsexperte. "Dass bei einem Bürojob zehn Stunden Arbeit pro Tag gesundheitsgefährdend sind, würden sehr viele Arbeitsmediziner verneinen."

Ein Foren-Nutzer der "Presse" bewertet die Gesetzesänderung indes anders: "Zwölf statt acht Stunden Arbeit am Tag führt nur zu einem: zu mehr Krankenständen wegen fehlender Lebensqualität."

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