Nachdem es auf US-Bundesebene seit 2003 keine Hinrichtungen mehr gegeben hatte, ist am Donnerstag zum zweiten Mal in einer Woche ein verurteilter Straftäter per Giftspritze getötet worden. Bei dem Hingerichteten handelt es sich um den verurteilten Mörder Wesley Purkey.
Nach einer 17-jährigen Pause ist am Donnerstag zum zweiten Mal in einer Woche ein auf Bundesebene verurteilter Straftäter per Giftspritze hingerichtet worden. Wesley Purkey (68) sei am Donnerstag um 8.19 Uhr (Ortszeit/14.19 Uhr MESZ) in einem Gefängnis in Terre Haute im US-Staat Indiana für tot erklärt worden, teilte das Gefängnisamt des US-Justizministeriums mit. Purkey war Anfang 2004 wegen Entführung eines Kindes mit Todesfolge zum Tode verurteilt worden.
Nach Überzeugung der Jury in einem Bundesgericht in Missouri hatte Purkey eine 16-Jährige vergewaltigt und ermordet. Er hatte dann den Körper seines Opfers zerstückelt, verbrannt und die sterblichen Überreste in eine Klärgrube geworfen. Von einem anderen Gericht war er zudem für schuldig befunden worden, eine 80-jährige Polio-Kranke mit einem Hammer erschlagen zu haben.
Purkey litt angeblich an Alzheimer und Demenz
Die Hinrichtung hätte bereits am Mittwoch stattfinden sollen, war aber von einem Gericht hinausgezögert worden, das zunächst eine Untersuchung des 68-Jährigen angeordnet hatte. Purkeys Anwälte hatten angegeben, ihr Mandant leide an Alzheimer und Demenz und verstehe nicht, warum er hingerichtet werde. Der Supreme Court in Washington machte am frühen Donnerstagmorgen mit fünf gegen vier Stimmen den Weg für die Hinrichtung frei.
Während viele US-Bundesstaaten die Todesstrafe vollstrecken, hatte es auf Bundesebene seit 2003 keine Hinrichtung mehr gegeben. Die Todesstrafe wurde seitdem zwar weiter verhängt, aber nicht vollstreckt. Das änderte sich am Dienstag, als in Indiana der verurteilte Mörder Daniel Lewis Lee hingerichtet wurde.
Fälle, in denen Straftäter von Bundesgerichten zum Tode verurteilt wurden, liegen in der Hand der US-Regierung. Justizminister William Barr drang zuletzt darauf, die Hinrichtungen zu vollstrecken. Zuletzt hatte das Oberste Gericht den Weg für die Wiederaufnahme nach einem Streit um die Exekutionsmethode geebnet. (dpa/fra)
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