- Mehrere Männer suchen im Internet nach jemandem, der ihnen die Hoden entfernt.
- Bei einem Oberbayern werden sie fündig.
- Doch nach einem Todesfall steht der 66-Jährige nun vor Gericht.
Nachdem er mehrere Männer auf deren eigenen Wunsch hin kastriert hatte, steht von Donnerstag (09:30 Uhr) an ein 66-Jähriger aus Oberbayern vor Gericht. Weil einer der Männer nach dem Eingriff in seiner Obhut starb, muss er sich vor dem Landgericht München II nicht nur wegen Körperverletzung, sondern unter anderem auch wegen Mordes durch Unterlassen verantworten.
Den Geschädigten gegenüber hatte sich der Elektriker meist als Rettungsassistent, aber auch als Crew-Mitglied eines Rettungshubschraubers oder als Mitglied von Krankenhauspersonal ausgegeben. Der Angeklagte hatte zunächst aus Geldnot im Internet sadistische Sexualpraktiken angeboten.
Acht Männer ließen sich bereitwillig kastrieren
Im Juli 2018 sagte er einem Forums-Nutzer zu, ihm den Wunsch nach einer Entfernung seiner Hoden zu erfüllen. Es blieb nicht die einzige "Operation" dieser Art: Die Staatsanwaltschaft führt acht Männer auf, die sich bis März 2020 bereitwillig beim Angeklagten unters Skalpell legten, zumeist in dessen Wohnung.
Bei einem davon blieb es nicht bei einer Durchtrennung des Samenstranges oder einer Entfernung der Hoden, sondern es kam zu einer Penis-Teilamputation, was einen Klinikaufenthalt zur Folge hatte. Bei einem anderen verschlechterte sich der Gesundheitszustand nach dem Eingriff im März 2020 derart, dass er laut Staatsanwaltschaft wenige Tage darauf in der Obhut des Angeklagten starb, ohne dass dieser Hilfe geholt hätte.
Auf Wunsch Männer kastriert: Angeklagter soll Leiche in Karton verpackt haben
Die Leiche soll der 66-Jährige in einem Karton verpackt haben. Sie wurde rund drei Wochen später bei einer Durchsuchung gefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten nun vor, keinen Arzt hinzugezogen zu haben, um nicht aufzufliegen, und sich zudem seine Nebenerwerbsquelle zu erhalten. Er habe also habgierig und um eine andere Straftat zu verdecken gehandelt - was beides als Mordmerkmal gilt.
Ein Urteil soll voraussichtlich nach neun Verhandlungstagen Ende November fallen. (dpa/sap)
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