Statt sie in ihr Hotel zu bringen, hat ein Wiener Taxifahrer eine 18-jährige Schülerin mit in seine Wohnung genommen, wo er ohne entsprechendes Einvernehmen sexuelle Handlungen vorgenommen haben soll. Am Donnerstag wurde der 37-Jährige am Landesgericht wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person (§ 205 StGB) und Freiheitsentziehung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Das aus Niederösterreich stammende Mädchen hatte in der Nacht auf den 10. Mai 2018 in der - mittlerweile geschlossenen - Diskothek Bollwerk in Wien-Donaustadt gefeiert. Eine Freundin setzte die 18-Jährige, die im Übermaß Alkohol konsumiert hatte, am Ende in ein Taxi und forderte den Fahrer auf, sie zu ihrem Hotel zu chauffieren.
Während der Fahrt musste der Taxler mehrmals anhalten, damit sich die Schülerin übergeben konnte. Zwischendurch schlief sie immer wieder ein bzw. dämmerte weg. Statt in ihrem Zimmer landete die 18-Jährige schließlich in der Wohnung des Taxlers in Favoriten, wo sie mitbekam, dass der doppelt so alte Mann sie entkleidete. Wie Staatsanwältin Julia Kalmar erläuterte, war die Schülerin aufgrund ihrer Alkoholisierung nicht in der Lage, den zudringlichen Mann abzuwehren. Wie ein später eingeholtes Gutachten ergab, hatte die 18-Jährige zu diesem Zeitpunkt zumindest 1,5 Promille im Blut.
Der Taxler stellte den Sex nicht in Abrede, behauptete aber, dazu wäre es in beiderseitigem Einvernehmen gekommen. Die 18-Jährige hätte ihm während der Fahrt erklärt, sie sei Single: "Ich bin auch Single. Ich habe ihr gesagt, wenn du willst, kann du bei mir schlafen." Sie habe zugestimmt, wobei er ungeachtet ihres mehrmaligen Erbrechens nicht den Eindruck gehabt hätte, dass sie stark betrunken war: "Sie war ganz bei Bewusstsein."
In der Wohnung sei die Initiative von dem Mädchen ausgegangen, behauptete der 37-Jährige, indem er auf dem Tischen vor dem Vernehmungssessel dem Schöffensenat (Vorsitz: Sonja Höpler-Salat) die Bewegungen demonstrierte, mit denen die 18-Jährige ihn erregt habe. "Die Frau hatte Lust. Sie hat niemals Nein gesagt", beteuerte er. Er habe sie geküsst, "dann hat sie mich geküsst und dann hat es schon angefangen". Er habe während des Sex keine Ablehnung ihrerseits bemerkt: "Man fühlt das, man merkt das. Sie war immer positiv zu mir."
Im übrigen habe er die Frau für 25 und damit wesentlich älter gehalten. Er habe ihr zunächst nur helfen wollen. Als sie in seiner Wohnung war, habe er sich zu ihr hingezogen gefühlt: "Ich habe keine Frau. Das macht mir Sorgen. Ich bin auf der Suche. Ich wünsche mir eine Frau."
Als die 18-Jährige um 5.45 Uhr in der fremden Wohnung aufwachte, war sie in dieser eingesperrt. Der Taxler hatte mittlerweile wieder seine Arbeit aufgenommen und die Tür hinter sich abgeschlossen. Die 18-Jährige musste mit ihrem Handy die Polizei anrufen, die die Tür aufbrach und sie aus ihrer misslichen Lage befreite.
"Ich war komplett weg, wenn ich das so sagen darf", beschrieb die 18-Jährige im Zeugenstand ihren Zustand während der Taxifahrt. Sie habe den Taxler gebeten, sie ins Spital zu bringen, weil es ihr so schlecht ging. Sie habe "nicht mehr gehen und stehen können".
Bevor die Schülerin zu den inkriminierten Handlungen befragt wurde, wurde die Öffentlichkeit aus Opferschutzgründen ausgeschlossen. Wie sich aus dem weiteren Verhandlungsverlauf ergab, legte sie in ihrer Zeugeneinvernahme offen, dass sie sich ausschließlich zu Frauen hingezogen fühlt und auch in einer festen Beziehung lebt.
"Das ist wirklich das Allerletzte, ein Mädchen, das sich in so einem Zustand in ein Taxi setzt, so zu missbrauchen", so die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Taxler bat um Bedenkzeit. Die Anklägerin gab vorerst keine Erklärung ab. © APA
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