Ein 39-Jähriger ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und schwerer Nötigung zu einer dreijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden, nachdem er eine 71 Jahre alte Frau vergewaltigt hat.

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Am 7. September 2024 hatte ein 39-Jähriger Mann eine 71-Jährige in ihrer Wohnung schwer malträtiert. Die Frau bekam von einem Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Renner) 7.000 Euro an Schmerzensgeld zugesprochen. Der Angeklagte war mit der Strafe einverstanden, das Urteil ist bereits rechtskräftig.

"Sie hat mich psychosomatisch verletzt. Sie hat mir zwischenmenschlich weh getan."

Er sei "teilweise schuldig", hatte der Mann in seiner Beschuldigteneinvernahme erklärt. "Sie hat mich psychosomatisch verletzt. Sie hat mir zwischenmenschlich weh getan", meinte er zur Motivlage. Er habe der Frau vor einiger Zeit "bei der Trennung von ihrem Langzeitlebensgefährten" und anschließend beim Umzug geholfen. In weiterer Folge habe er die Sommermonate bei ihr in Wien, den Rest des Jahres in seiner Heimat in Vorarlberg gelebt: "Wir hatten eine gute Freundschaft plus. Wir waren ein Team."

Als er in der Nacht auf den 7. September nicht rechtzeitig heimgekommen sei, habe sie jedoch eine zwei mal drei Meter große Liebeserklärung, die er in Form eines Herzens in Verbindung mit dem Vornamen der Frau an eine Wand gemalt hatte, mit weißer Farbe übertüncht. Das habe ihn verletzt, als er um 3.00 in der Früh - beeinträchtigt vom Genuss von Alkohol und Kokain - in der Wohnung ankam.

Geschlagen, gewürgt, gefesselt und vergewaltigt

Laut Anklage versetzte der 39-Jährige der Frau nach einem Wortgefecht zunächst mehrere Faustschläge ins Gesicht, würgte sie, band sie mit Kabelbindern an einem Stuhl fest und schnitt ihr büschelweise Haare ab. Nachdem er die Fesseln gelöst hatte, vereitelte er einen Fluchtversuch der 71-Jährigen, zerrte sie ins Schlafzimmer und zwang sie zur Duldung und Vornahme sexueller Handlungen.

Er habe "die größte Scheiße überhaupt gebaut", stellte der Angeklagte fest. Die inkriminierten Tathandlungen verharmloste er dann allerdings. Vor der zeugenschaftlichen Befragung der 71-Jährigen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Laut einem psychiatrischen Gutachten leidet der 39-Jährige an einer bipolaren Störung, war im Tatzeitpunkt aber zurechnungsfähig. Seine Steuerungs- und Handlungsfähigkeit sei allenfalls herabgesetzt gewesen, stellte die Sachverständige fest. (apa/bearbeitet von nap)

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