Panne im Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser: Der Vorhabensbericht zu den Causen Buwog und Terminal Tower Linz ging zurück an die Korruptionsstaatsanwaltschaft – das Verfahren liegt deshalb derzeit auf Eis.

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Wegen eines formalen Fehlers können die Verfahren gegen Karl-Heinz Grasser voraussichtlich heuer nicht mehr entschieden werden. Das berichtet das "Ö1-Mittagsjournal". Der Vorhabensbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Sachen Buwog und Terminal Tower Linz musste vom Justizministerium wieder zurückgeschickt werden. Allerdings ohne eine Entscheidung, ob es eine Anklage geben wird oder nicht. Heuer wird wohl nicht mehr mit einem Beschluss zu rechnen sein.

Der Schwierigkeit dabei: Einer der 14 Beschuldigten – zu ihnen zählt auch Karl-Heinz Grasser - soll bei der gerichtlichen Sichtung bereits freigegebener Unterlagen nicht beigezogen worden sein. Wie Ö1 weiter berichtet, wurden die Dokumente im Jahr 2010 bei einer Hausdurchsuchung bei Walter Meischbergers Anwalt beschlagnahmt.

Der Anwalt hatte die Unterlagen versiegeln lassen und die Durchsuchung angefochten. Daher musste genau untersucht werden, welche Dokumente von der Korruptionsstaatsanwaltschaft verwendet werden können und welche dem Anwaltsgeheimnis unterliegen. Das Gericht hat offenbar die Unterlagen, die der Anwalt nicht prüfen konnte, der Staatsanwaltschaft übergeben. Nun muss alles neu untersucht werden. (rs)

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