Ein Gondelabsturz Anfang Januar in Österreich, bei dem auch Deutsche verletzt worden waren, hat keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Der Unfall hätte nicht verhindert werden können, wie aus einem Gutachten hervorgeht. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Betriebsleiter der Bahnen sowie einen Waldaufseher eingestellt, wie ein Sprecher sagte. Zuerst hatte die "Tiroler Tageszeitung" darüber berichtet.
Eine Gondel der Acherkogelbahn in Oetz in Tirol war am 9. Januar abgestützt. Zwei Bäume waren auf das Seil gekippt. Dadurch gerieten Gondeln in massive Schwingungen, wie es in dem Gutachten heißt. An der Seilbahn könne eine Unfallursache ausgeschlossen werden, ebenso sei die Kontrolle der Baumbestände nicht zu beanstanden.
Eine Gondel mit einer vierköpfigen dänischen Familie stürzte rund zwölf Meter ab. Die Familie wurde schwer verletzt. Eine weitere Gondel stürzte zwar nicht ab, durch die Schwingungen wurden aber zwei Deutsche darin verletzt.
Die knapp drei Kilometer lange Bahn transportiert Skifahrer vom Tal auf etwa 2000 Meter Höhe. © dpa
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