Am Landesgericht Wien sind am Dienstag die Strafen gegen den ehemaligen Lobbyisten Peter Hochegger und den Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold herabgesetzt worden. Hochegger wurde zu acht Monaten, Rumpold zu elf Monaten unbedingt verurteilt.
Vor dem Wiener Straflandesgericht ist am Dienstagmorgen das so genannte Telekom III-Verfahren ins Finale gegangen. Das Ergebnis des Straffestsetzungs-Termins für den ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer und -werber Gernot Rumpold: 33 Monate teilbedingt statt drei Jahre unbedingter Haft. Das meldete die APA. Demnach wurden elf Monate unbedingt ausgesprochen und zwei Drittel der Strafe auf Bewährung nachgesehen.
Auch Monate bedingt für Hochegger
Für Rumpold bedeutet das eine deutliche Strafreduktion. Auch die Strafe gegen Peter Hochegger wurde von 30 Monaten unbedingter Haft auf zwei Jahre, davon acht Monate unbedingt, herabgesetzt. Hochegger wurde wegen Untreue schuldig gesprochen: Es gingt um Zahlungen in Höhe von insgesamt 960.000 Euro durch die Telekom ans BZÖ auf Basis von Scheinrechnungen.
Rumpold hatte im Jahr 2004 als Geschäftsführer der Werbeagentur mediaConnection eine Zahlung von 600.000 Euro von der Telekom Austria erhalten. Zugrunde lag auch hier eine Scheinrechnung, es wurde keine entsprechende Leistung erbracht. Rumpold verwendete den Betrag zur Gegenverrechnung offener Forderungen mit der FPÖ. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. (rs/af)
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