Das Geburtshaus von Adolf Hitler ist nach wie vor Bestandteil juristischer Ermittlungen. Die ehemalige Besitzerin des Gebäudes in Braunau geht den Gang zum Obersten Gerichtshof.

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Der Rechtsstreit über die Entschädigung für Hitlers Geburtshaus in Braunau zwischen der Republik Österreich und der enteigneten Besitzerin geht in die nächste Runde.

Seine Mandantin werde in dieser Sache nun den Obersten Gerichtshof anrufen, sagte der Anwalt der ehemaligen Besitzerin den "Oberösterreichischen Nachrichten".

Zuvor hatte das Oberlandesgericht das Urteil über eine Entschädigung von 1,5 Millionen Euro aufgehoben.

Hitlerhaus soll nicht zur Pilgerstätte werden

Bisher flossen 812.000 Euro von der Republik an die frühere Besitzerin. Ziel sei nicht nur eine Millionen-Entschädigung, sondern auch die Rückgabe des Hauses in Braunau, sagte der Anwalt weiter.

Der spätere Diktator Adolf Hitler (1889-1945) hatte seine ersten Lebensmonate in dem Gebäude verbracht. Die Enteignung und eine Umgestaltung sollen verhindern, dass das Areal zu einer Pilgerstätte für Neonazis wird.  © dpa

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