Das Oberlandesgericht Wien bestätigt die Entscheidungen der Vorinstanz: Heinz-Christian Strache und Siegfried Stieglitz werden auch im zweiten Verfahren in der Causa Asfinag freigesprochen.
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat am Mittwoch die Freisprüche für den ehemaligen FPÖ-Obmann
Strache und Stieglitz waren im Juli 2022 vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) berief dagegen. Die erstinstanzlichen Freisprüche erfolgten nämlich im Zweifel. Stieglitz habe für seine Bestellung zwar "unschön" interveniert – dass Strache von Spenden des Unternehmers gewusst habe, von denen sich Stieglitz den Posten im Asfinag-Aufsichtsrat versprochen haben soll, sei aber nicht bewiesen, befand man am Wiener Landesgericht für Strafsachen.
In seiner Urteilsbegründung warf der Richter die Frage auf: "Warum spendet jemand einer politischen Partei?" Dies geschehe etwa auch bei anderen Anliegen wie Krebsforschung, Armut und dem Tierwohl, um bei politischen Funktionsträgern "einen Fuß in der Tür zu haben". Im Grunde genommen handle es sich dabei um Lobbying, das ja auch nicht strafbar sei. Auch Stieglitz sei ein "Networker", schlussfolgerte das OLG weiter.
Richter lobt: Erstinstanzliches Verfahren "hervorragend geführt"
Zur Bestellung von Aufsichtsräten merkte der Richter an, dass es politische Realität sei, dass Minister diese in staatsnahen Betrieben vorschlagen müssten. Die Frage sei, woher sie diese Personen sonst nehmen könnten, wenn sie ihnen nicht in irgendeiner Art und Weise bereits bekannt seien. Das erstinstanzliche Verfahren sei jedenfalls "hervorragend geführt" worden, und auch das Urteil sehr gut begründet, weswegen der Berufung der WKStA nicht Folge gegeben werde.
Strache zeigte sich nach dem Spruch ein weiteres Mal erleichtert: "Ich habe immer volles Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gehabt." Gegen ihn sind weitere Ermittlungen anhängig, darunter Vorwürfe um eine Postenbesetzung bei den Casinos Austria und die FPÖ-Spesenaffäre. Strache soll außerdem private Ausgaben als Spesen abgerechnet und so von der Partei bezahlen haben lassen, was der Ex-FPÖ-Obmann bestreitet. Für Strache und Stieglitz gilt die Unschuldsvermutung. (APA/ank/tas)
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