Der "Standard" berichtete über ein Begräbnis, bei dem ein SS-Lied gesungen worden sein soll. Auch drei Politiker der FPÖ hätten teilgenommen, hieß es in der Berichterstattung. Ein Gericht sieht darin den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt.

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Die Tageszeitung "Der Standard" ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht im Zusammenhang mit der Berichterstattung über drei FPÖ-Politiker nach dem Mediengesetz verurteilt worden. Den drei Männern war in der Berichterstattung die Teilnahme an einem Begräbnis vorgeworfen worden, bei dem ein SS-Lied gesungen worden seien.

Nach Ansicht des Richters wurde mit mehreren Artikeln der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt. Die Kläger bekamen eine Entschädigung von insgesamt 20.250 Euro zugesprochen.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die FPÖ-Nationalratsabgeordneten Harald Stefan und Martin Graf sowie der freiheitliche Klubdirektor Norbert Nemeth hatten sich gegen die mediale Berichterstattung zur Wehr gesetzt. Ihr Anwalt Christoph Völk bezeichnete die Berichte im Grauen Haus als "infam und rufmörderisch".

Für den "Standard"-Anwalt Michael Pilz wurde hingegen "ein wahrer Sachverhalt berichtet". Er meldete gegen das Urteil volle Berufung an. Völk gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. (APA/bearbeitet von ank)

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