• Bei einer Pressekonferenz mit Olaf Scholz im Sommer sorgte Palästinenserpräsident Abbas mit einer Holocaust-Aussage für Empörung.
  • Die Staatsanwaltschaft in Berlin will in dem Fall aber nicht ermitteln.
  • Juristisch aus dem Schneider ist Abbas trotzdem noch nicht.

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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Aufnahme von Ermittlungen gegen Palästinenserpräsident Mahmud Abbas wegen dessen Holocaust-Äußerung bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt im August abgelehnt.

Grund sei, dass kein Anfangsverdacht der Volksverhetzung vorliege, teilte die Behörde am Montag auf Anfrage mit. Der Vorgang liege nun aber der Generalstaatsanwaltschaft zur neuerlichen Prüfung vor, weil ein Anzeigender gegen die Entscheidung Beschwerde erhoben habe. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung über die Ablehnung berichtet.

Scholz nach Holocaust-Äußerung von Abbas in der Kritik

Abbas hatte Mitte August nach einem Treffen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Kanzleramt vor Journalisten gesagt, Israel habe seit 1947 "50 Massaker, 50 Holocausts" an Palästinensern begangen. Die Äußerung sorgte bundesweit für große Empörung.

Auch Bundeskanzler Scholz geriet im Anschluss in die Kritik, weil er Abbas für seine Aussage während der Pressekonferenz nicht zurechtwies. Regierungssprecher Steffen Hebestreit übernahm später die Verantwortung für das Versäumniss des Kanzlers und verwies darauf, dass die Konferenz zu schnell beendet worden sei. Scholz verurteilte Abbas Aussagen im Nachgang. Wenige Tage später teilte die Polizei mit, dass sie ermittle.

Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, sagte "Bild": "Dass die Aussagen von Mahmud Abbas im Bundeskanzleramt juristisch keine Konsequenzen haben sollen, ist schwer nachvollziehbar." Es dürfe "keinen Bonus für Regierungschefs" geben. (dpa/thp)

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