Das Amtsgericht Deggendorf hat den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz wegen Beleidigung des CSU-Chefs Markus Söder zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. Grosz hatte Söder im Rahmen des politischen Aschermittwochs verbal attackiert.
Nach seinen Verbalattacken gegen CSU-Chef
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Gegen das Urteil kann Einspruch erhoben werden, es ist also noch nicht rechtskräftig. Grosz kündigte an, erneut in Berufung zu gehen und gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Grosz hatte Bayerns Ministerpräsident im Februar 2023 im niederbayerischen Osterhofen als "Södolf", "Corona-Autokrat" und "Landesverräter" bezeichnet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte er einen "Horrorclown".
Das Amtsgericht hatte deshalb im September gegen Grosz zunächst einen Strafbefehl wegen mutmaßlicher Beleidigung erlassen und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro, also 36.000 Euro, verhängt. Das hatte der 47-Jährige aber nicht akzeptiert.
Grosz verteidigt seine Wortwahl als "Satire"
Grosz verteidigte seine Wortwahl vor Gericht als "Satire". Seine Anwälte sahen die Aussagen zudem im Rahmen des politischen Aschermittwochs von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten bezeichnet ein Anwalt als "Attacke von Markus Söder auf den politischen Aschermittwoch". Die Meinungsfreiheit und die Reden am Aschermittwoch hätten einen besonderen Schutz verdient.
Grosz bestritt außerdem den zunächst gegen ihn erhobenen Vorwurf, ein Messer mit sich geführt und damit das Versammlungsrecht verletzt zu haben. Er habe nur einen Flaschenöffner dabeigehabt. Für das Verfahren gegen den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker war nur ein Verhandlungstag angesetzt. FPÖ und BZÖ sind - wie die AfD in Deutschland - rechtspopulistische sowie eurokritische Parteien in Österreich. (dpa/aks)
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