• Urteil gegen Shell in einem riesigen Umweltschutz-Prozess: Der Konzern muss seinen CO2-Ausstoß drastisch senken.
  • Demnach gilt die Selbstverpflichtung des Unternehmens auch für seine Zulieferer und Endabnehmer.
  • Rund 17.000 Bürgerinnen und Bürger sowie mehrere Umweltschutzorganisationen hatten geklagt.

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Der Öl- und Erdgaskonzern Shell hat einen großen Klima-Prozess gegen Umweltschutzorganisationen verloren und muss nach dem Urteil seine Kohlendioxid-Emissionen erheblich senken. Shell müsse den Ausstoß von CO2 bis 2030 um netto 45 Prozent im Vergleich zu 2019 senken, erklärte das Gericht am Mittwoch in Den Haag.

Nach dem Urteil ist der britisch-niederländische Konzern zum Klimaschutz verpflichtet. Das gelte für die eigenen Unternehmen ebenso wie für Zulieferer und Endabnehmer.

Jubel bei Umweltschützern

Nach der Verlesung des Urteils jubelten Dutzende von Demonstranten vor dem Gericht - so laut, dass es noch im Saal zu hören war. Es ist ein historisches Urteil mit möglichen weitreichenden Folgen. Denn nie zuvor wurde ein Konzern von einem Richter zu drastischen Klimaschutzmaßnahmen gezwungen.

Ein "weltweit wichtiges Signal", sagte Donald Pols, Direktor der Umweltschutzorganisation Milieudefensie, einer der Kläger. Zum ersten Mal in der Geschichte zwinge ein Gericht einen Verschmutzer zum Stoppen. Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), sieht bereits die Zeitenwende: "Das fossile Zeitalter neigt sich dem Ende zu."

Klimaaktivistin Greta Thunberg nannte das Urteil einen "sehr interessanten Start, das einen großen Schneeball-Effekt haben könnte", schrieb die Schwedin auf Twitter. Obwohl: eine CO2-Verringerung in der Höhe sei für den Öl-Konzern immer noch unzureichend.

Gericht hält Selbstverpflichtung von Shell für "wenig konkret und voller Vorbehalte"

Shell ist enttäuscht und will Berufung einlegen. Der Konzern tue bereits so viel und investiere Milliarden, sagte ein Sprecher. Das Unternehmen habe sich zum Ziel gesetzt, "null CO2-Ausstoß bis 2050". Doch das Gericht war nicht beeindruckt: Die beschlossenen Maßnahmen des Unternehmens seien "wenig konkret und voller Vorbehalte".

Shell hatte als Argument angeführt, dass es bei einer Verurteilung den Verkauf fossiler Brennstoffe rasch verringern müsse. Dann aber würden andere Anbieter dies übernehmen. Das Argument ließ das Gericht nicht gelten. Auch andere Unternehmen hätten dieselbe Verpflichtung.

Mehrere Umweltorganisationen sowie mehr als 17.000 Bürgerinnen und Bürger hatten den Konzern verklagt. Shell verstoße gegen die globalen Klimaziele und investiere weiter umfangreich in die Förderung von Öl und Erdgas, hatten die Kläger angeführt. (dpa/ank)

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