Ein Bezirkswahlleiter und sein Stellvertreter sind im Prozess wegen Malversationen im Zuge der Bundespräsidenten-Stichwahl im Jahr 2016 zu Geldstrafen verurteilt worden.
Wegen Malversationen, die 2016 auch zur Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl geführt hatten, sind am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein Bezirkswahlleiter und sein Stellvertreter zu Geldstrafen verurteilt worden. Georg Fejan, der Bezirkshauptmann von Wolfsberg, muss 10.800 Euro zahlen, der andere Angeklagte 18.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft legte den beiden Angeklagten Amtsmissbrauch und falsche Beurkundung im Amt zur Last. Die beiden hätten - entgegen den Bestimmungen - am Tag nach der Stichwahl ohne Beisein der Wahlbeisitzer die Briefwahlkuverts aufgeschlitzt, ausgezählt wurden sie dann aber ordnungsgemäß.
Die beiden Angeklagten bekannten sich nicht schuldig
Außerdem bestätigten die beiden Angeklagten auf einem Schriftstück, dass am Sonntagabend nach Wahlschluss eine Sitzung der Bezirkswahlbehörde stattgefunden hätte, die es aber in Wahrheit nicht gegeben hatte. Zudem fehlte ein Hinweis, dass die Kuverts ohne Wahlbeisitzer aufgeschlitzt worden sind.
Die beiden Angeklagten bekannten sich nicht schuldig. Das Aufschlitzen der Briefwahlkuverts sei für sie eine zulässige Vorarbeit gewesen. Man habe das gemacht, um den Vorgang zu beschleunigen, insgesamt seien mehr als 3.000 Briefwahlstimmen auszuzählen gewesen.
Dass sie auch ein Formular ausfüllten, in dem sie die Abhaltung einer Sitzung der Wahlbehörde bestätigten, räumten beide ein: "Es hätte ein anderes Datum und eine andere Uhrzeit eingetragen werden müssen", bekannte Fejan vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi.
Und sein Stellvertreter meinte, er habe damit sicher keine Sitzung dokumentieren wollen, die nicht stattgefunden hat: "Ich wollte den Beisitzern nur zur Kenntnis bringen, was am Sonntag nach der Wahl passiert ist."
Schuldspruch wegen falscher Beurkundung im Amt
Der Schöffensenat fällte schließlich nach kurzer Beratung einen Schuldspruch wegen falscher Beurkundung im Amt, vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs wurden die beiden freigesprochen. "Die Niederschriften haben mit der Realität nicht übereingestimmt. Sie als langjährige Beamte müssen sich dessen bewusst gewesen sein", begründete Kugi das Urteil.
Was das Schlitzen der Briefwahlkuverts angeht, habe man keinen Schädigungsvorsatz und keinen wissentlichen Befugnismissbrauch gesehen. Da die beiden Angeklagten gerichtlich unbescholten waren, habe man mit einer Geldstrafe das Auslangen gefunden, sagte Kugi.
Für Fejan bedeutete das eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 60 Euro, sein Stellvertreter fasste ebenfalls 180 Tagessätze aus, die Höhe bei ihm wurde allerdings mit 100 Euro bemessen.
Der Verteidiger der beiden Angeklagten meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwalt Kronawetter gab keine Erklärung ab. (apa/lh)
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