Die Toten an Bord der Luxusjacht "Bayesian" sind alle geborgen. Jetzt geht es um die Frage, warum die Segeljacht so schnell unterging. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Nach dem Untergang der Luxusjacht "Bayesian" vor der italienischen Mittelmeerinsel Sizilien hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung eingeleitet. Damit soll geklärt werden, ob das Segelschiff möglicherweise sank, weil die Gefahr eines aufziehenden Sturms unterschätzt wurde. Bislang richten sich die Ermittlungen aber nicht konkret gegen den Kapitän oder andere Mitglieder der Crew.
Bei dem Unglück am vergangenen Montag kamen sieben Menschen ums Leben, darunter der britische Milliardär Mike Lynch. 15 Menschen konnten gerettet werden.
Im Sturm von einer Fallböe getroffen
Nach Erkenntnissen der Ermittler wurde die "Bayesian" frühmorgens bei einem Sturm mit Windgeschwindigkeiten von mehr als 100 Kilometern pro Stunde von einer sogenannten Fallböe (auf englisch: Downburst) getroffen.
Fallböen entstehen laut Deutschem Wetterdienst, wenn kalte Luft in einem Gewitter nach unten fällt, auf den Boden trifft und sich dort in linearer Richtung ausbreitet. Aus nächster Nähe sehen sie demnach oft wie eine "weiße Wand" aus, die sich rasend schnell bewegt. Da sie meist größere Flächen beträfen als Tornados, könnten sie häufig sogar mehr Schäden anrichten als diese.
Staatsanwalt Raffaele Cammarano sagte auf einer Pressekonferenz in Palermo: "Es war ein plötzliches, abruptes Ereignis." Allerdings hatten andere Kapitäne in der Region ihre Boote in Sicherheit gebracht.
Hoffnung liegt auf Blackbox der Jacht
Aufschluss erhoffen sich die Ermittler von der sogenannten Blackbox der 56 Meter langen Luxusjacht, die allerdings noch nicht entdeckt wurde. Zudem will die Staatsanwaltschaft vor einer Ausweitung der Ermittlungen die Bergung des Schiffs abwarten, das etwa einen Kilometer vor dem kleinen Hafen Porticello in 50 Metern Tiefe auf dem Meeresgrund liegt.
Cammarano schloss aber auch nicht aus, dass zuvor schon namentliche Beschuldigungen geben wird. Dies würde den Beschuldigten nach italienischem Recht dann Zugang zu den Akten erlauben. (dpa, bearbeitet von spl)
© dpa
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