Anfang 2016 war Vanessa Münstermann von ihrem Ex-Freund mit Säure übergossen und schwer verletzt worden. Vom Landgericht Hannover bekam sie eine Viertelmillion Euro zugesprochen. Ob sie das Geld jedoch jemals bekommt, ist ungewiss.
Das Säureopfer Vanessa Münstermann hat 250.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Diese Entscheidung verkündete das Landgericht Hannover am Dienstag. Anfang 2016 war die damals 27 Jahre alte Kosmetikerin von ihrem Ex-Freund mit Schwefelsäure übergossen worden.
Sie verlor ein Auge und ein Ohr, Narben zerfurchen bis heute ihre linke Gesichtshälfte. Zum Auftakt des Zivilprozesses hatte die Richterin gesagt, die Schmerzensgeld-Forderung sei hoch, aber es sei "eine extreme Tat mit extremen Folgen" gewesen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
Gericht: "Schaden eigentlich nicht in Geld zu messen"
Das Schmerzensgeld ist für eine Gewalttat außergewöhnlich hoch. Die Kammer halte die Höhe aber für angemessen, sagte ein Gerichtssprecher: "Die Schäden kann man eigentlich in Geld gar nicht bemessen." Dem Täter sei es darauf angekommen, die Frau vorsätzlich zu entstellen. Schmerzensgeld habe auch eine Genugtuungsfunktion.
Vanessa Münstermann war vor rund zweieinhalb Jahren an einem frühen Montagmorgen in Hannover-Leinhausen mit ihrem Hund spazieren gegangen. Ihr Ex-Freund lauerte ihr auf.
In seiner Jackentasche hielt er ein Glas Schwefelsäure bereit. Unvermittelt sprang er hinter einem Busch hervor und kippte Münstermann die Säure ins Gesicht. Sie lag mehrere Tage im Koma und wurde viele Male operiert.
Der jetzt 35 Jahre alte Täter wurde bereits zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Ob er das Schmerzensgeld an seine Ex-Freundin je zahlen können wird, ist unklar.
Täter sitzt im Gefängnis und ist pleite
Der Täter ist nach Angaben seines Anwalts pleite. Eine Insolvenz des Angeklagten werde jedoch nicht dazu führen, dass er sich aus dieser Verpflichtung befreien könne, betonte der Gerichtssprecher.
Münstermann kann mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers in den kommenden 30 Jahren versuchen, zumindest an einen Teil des Geldes zu kommen. Seiner Mandantin sei bewusst, dass ein zugesprochenes Schmerzensgeld nicht immer gezahlt werde, hatte ihr Anwalt im August gesagt. © dpa
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