Vor dem Bezirksgericht Völkermarkt ereignen sich zunächst skurril anmutende Szenen. Ein Richter taumelt durch den Verhandlungssaal. Der Mann befindet sich im Spital.

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Der Prozess gegen den Kärntner Fußballprofi Martin Hinteregger wegen Körperverletzung ist am Mittwoch nach kuriosen Szenen am Bezirksgericht Völkermarkt abgebrochen worden. Obwohl der vorsitzende Richter augenscheinlich nicht in geeigneter Verfassung war, um die Causa zu verhandeln, wollte er zunächst keine Unterbrechung oder Vertagung der Verhandlung. Erst auf Aufforderung der Bezirksanwältin Gerda Bogner und nach kurzer interner Besprechung wurde die Verhandlung vertagt.

Richter taumelte durch den Verhandlungssaal

Als der Richter während des Prozesses den Verhandlungssaal verließ, taumelte er mehrfach gegen die Tür. Kurze Zeit später unterbrach ein anderer Richter den Prozess und bat den Vorsitzenden um eine Unterredung.

Beim Verlassen des Saals stolperte dieser über eine Erhöhung und musste von seinem Kollegen gestützt werden. Nach insgesamt einer Stunde wurde der Prozess - offiziell wegen eines medizinischen Notfalls - vertagt.

Das Oberlandesgericht Graz bestätigte den medizinischen Notfall. Der Richter sei ins Krankenhaus eingeliefert worden und befinde sich nach wie vor in medizinischer Behandlung.

Zuvor hatte der Richter von einem "blöden Video" gesprochen, das zeigt, wie der Fußballprofi - damals als Trainer - bei einem Spiel in Mittlern (Bezirk Völkermarkt) am 14. September vergangenen Jahres einen Fan abseits des Spielfelds zu Boden gestoßen hatte. "Die Privatbeteiligtenvertreterin fordert deshalb eine furchtbare Bestrafung", so der Richter. "Das Wort 'furchtbar' stammt übrigens nicht aus meinem Schriftsatz", entgegnete Mariella Hackl, die Rechtsvertreterin des Opfers.

Hinteregger bekannte sich schuldig

Hinteregger bekannte sich insofern schuldig, als er bestätigte, dem betroffenen Mann einen "Schubser" gegeben zu haben: "Ich dachte nicht, dass er zu Boden gehen würde". Mehrfach verwies der Richter auf die Karriere Hintereggers und auf die letzten zwei Unentschieden, die er gegen Salzburg und Hartberg errungen hätte: "Sie sind ja ein Fußballer, der seine Sache ganz gut macht. Und da ist jetzt ein Mal ein Blödsinn passiert."

Die Rechtsvertreterin des Betroffenen erklärte, dass es schlimm sei, wie diese Angelegenheit medial durch die Presse gegangen sei. Bis heute gebe es noch keine Entschuldigung seitens Hintereggers. Aus diesem Grund forderte sie vom Angeklagten ein Betrag von 1.500 Euro an Wiedergutmachung, der für die Initiative des Kärntner Fußballverbands "Fairness und Respekt im Fußball" gespendet werden soll.

Die Ausführungen der Privatbeteiligtenvertreterin führten zu einer lautstarken Auseinandersetzung mit Arthur Berger, dem Verteidiger des Angeklagten. Dieser betonte, dass es Aufgabe des Gerichts sei, ein Strafmaß festzusetzen. (APA/bearbeitet von fte und ank)

Verwendete Quelle

  • Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Graz
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