Nach zwei Verhandlungstagen steht das Urteil gegen den Schweizer Sprayer "Puber" fest: Der 30 Jahre alte Schweizer wird wegen schwerer Sachbeschädigung verurteilt: 14 Monate teilbedingte Haft, davon vier Monate unbedingt. Das meldet die Tageszeitung "Kurier".

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Seit März saß Renato S. in Untersuchungshaft und wurde noch am Donnerstag enthaftet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Staatsanwalt Markus Berghammer hatte dem Schweizer in seiner Anklage laut "Kurier" insgesamt 232 Fakte vorgeworfen. In über 100 Fällen wurde der 30-Jährige nun schuldig gesprochen. Der Angeklagte gab zunächst nur 20 bis 30 auf Hausmauern und Türen angebrachte Tags zu. "Der Schriftzug wird von ziemlich vielen Leuten verwendet", hatte S. am ersten Verhandlungstag erklärt.

Weil sich der Sprayer am Mittwoch nur teilweise schuldig bekannte, musste sich Richter Wilhelm Mende mit jedem einzelnen Faktum befassen und den Angeklagten dazu befragen. Der angerichtete Schaden blieb Mende zufolge letztlich unter den angeklagten 50.000 Euro. (ank)

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