• Ein 88-jähriger Mann muss nach der Vergewaltigung und dem Mord an einer Altenheimbewohnerin dauerhaft in einer geschlossenen Psychiatrie bleiben.
  • Das 85-jährige Opfer war wenige Tage nach dem Angriff des Alzheimer-Patienten gestorben.

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Nach der Vergewaltigung und dem gewaltsamen Tod einer dementen Altenheimbewohnerin muss ein 88-jähriger Mann dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie bleiben. Das Landgericht München II sah es als erwiesen an, dass der Alzheimer-Patient im Juli vergangenen Jahres brutal über die 85-Jährige herfiel, sie vergewaltigte und dabei so schwer verletzte, dass sie wenige Tage danach an den Folgen starb.

Der 88-Jährige habe "Kraft und boxerisches Vorwissen" gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Bott. Außerdem habe das Opfer "massive Verletzungen im Halsskelett" erlitten. Dadurch schloss das Gericht auf einen Tötungsvorsatz.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann Vergewaltigung und Mord vorgeworfen. Diese Vorwürfe sah dann auch das Gericht bestätigt: Der Mann sei "für seinen Geschlechtstrieb über Leichen" gegangen. Es sei darum "ein klassischer Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes".

Der Verurteilte ist schuldunfähig

Der Verteidiger des alten Mannes hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. An dem Urteilsspruch hätte das aber ohnehin nichts geändert. Der 88-Jährige ist wegen seiner schweren Erkrankung schuldunfähig und muss darum nicht ins Gefängnis, sondern wird "zum Schutz der Allgemeinheit" in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Die Tat hatte sich in der Seniorenresidenz Schliersee ereignet, die in jüngster Zeit wegen angeblich schwerer Mängel in der Betreuung der Bewohner und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen in die Schlagzeilen geraten war. Die aktuelle Heimleitung bestreitet die Vorwürfe. (dpa/lh)

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