Evelyn T. hatte sich mit 16 dem Islamischen Staat (IS) zugewandt. Wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation muss sie sich nun vor Gericht verantworten. Sie will sich schuldig bekennen.

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Die am 1. März gemeinsam mit ihrem siebenjährigen Sohn aus Syrien heimgeholte Ex-IS-Anhängerin Evelyn T. muss sich bereits am kommenden Mittwoch wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation am Wiener Landesgericht verantworten. Wie ihre Verteidigerin Anna Mair am Donnerstag im Gespräch mit der APA erklärte, wird sich die 26-Jährige in der auf drei Stunden anberaumten Verhandlung schuldig bekennen. Der Angeklagten drohen bis zu fünf Jahre Haft.

"Sie hat sich im November 2017 mit ihrem Mann freiwillig kurdischen Kräften der Freien Syrischen Armee ergeben und war bis vor kurzem mit ihrem Sohn im Gefangenenlager Al Roj in Syrien interniert. Sie hat acht Jahre unter schwierigen Bedingungen in Gefangenschaft hinter sich", sagte Mair. Anders als die Salzburger IS-Rückkehrerin Maria G. sei ihre Mandantin durchgehend in jenem Teil des Lagers untergebracht gewesen, "wo keine radikalen Frauen leben", versicherte die Verteidigerin. Evelyn T. sei die ganze Zeit bestrebt gewesen, mit ihrem Kind nach Österreich zurückzukehren. Daher sei beim Außenministerium konsularischer Schutz beantragt worden, der sich auf die Rückholung von Mutter und Sohn aus dem Lager bezog.

Hatte sich als 16-Jährige dem IS zugewandt

Anfang 2015 - sie war damals 16 Jahre alt - hatte Evelyn T. in Wien über gemeinsame Bekannte den gebürtigen Afghanen Qais Z. kennengelernt. Wie es in der Anklageschrift heißt, hegte sie schon damals Sympathien für die radikalislamische Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS). Qais Z. teilte dieses Gedankengut offenbar in ausgeprägter Form: nachdem das Paar eine Trauung nach islamischem Recht eingegangen war, reiste der Mann im April 2015 nach Syrien, um sich unter dem Kampfnamen Abu Luqman al-Afghani dem IS anzuschließen. Er absolvierte in weiterer Folge in Mosul im Irak eine Kampfausbildung und war danach Teil des "Bataillons der Fremden", das sich aus ausländischen Foreign Fighters zusammensetzte, die in Nordsyrien aufseiten des IS kämpften. Im September 2015 wurde Abu Luqman al-Afghani vom IS zum Kämpfen nach Ramadi im Irak geschickt.

Laut Anklage versuchte Evelyn T. erstmals Ende April 2015 über die Türkei zu ihrem Mann zu gelangen. Sie wurde jedoch am Flughafen in Istanbul an der Weiterreise gehindert und zurück nach Wien geschickt. Im Juli desselben Jahres bediente sie sich des Reisepasses ihrer Schwester und flog erneut nach Istanbul, um in Syrien mit ihrem Mann zusammenzukommen - das klappte jedoch nicht, weil dieser ihr mitteilte, dass er in den Irak verlegt werden sollte. Am 17. September kehrte Evelyn T. daher zurück nach Österreich, kam für zwei Wochen in Haft - die Behörden hatten von der Reisetätigkeit der IS-Sympathisantin Kenntnis erlangt - und nahm danach über Messenger-Dienste wieder Kontakt zu ihrem Mann auf. Dieser kehrte im Mai 2016 nach Syrien zurück und bezog in der Großstadt Raqqa, die als "Hauptstadt des IS" galt, Quartier.

Evelyn T. pflegte laut Anklage ihren Ehemann und unterstützte den IS-Kämpfer

Um dort mit seiner Frau zusammenleben zu können, holte Luqman al-Afghani, der seinen Kampfnamen mehrfach änderte, das Einverständnis des Emir des IS-"Immigrationsbüros", Abu Yahya Al-Rusi, ein und organisierte ihre Anreise. Evelyn T. gelangte nach Raqqa, indem sie am 19. Juni mit dem Zug nach Athen reiste, sich per Bus an die türkische Grenze begab und sich von Schleppern mit rund 40 weiteren Personen, die zum IS wollten, nach Syrien bringen ließ. Als sie ihren Mann wiedersah, erholte sich dieser von einer Schussverletzung, die er bei Kampfhandlungen gegen das syrische Regime erlitten hatte. Wie in der Anklageschrift ausgeführt wird, pflegte und unterstützte Evelyn T. ihren Mann, kümmerte sich um den Haushalt - die beiden hatten eine Wohnung in Raqqa zugewiesen bekommen - und brachte am 21. Mai 2017 einen Sohn zur Welt.

Am 1. November 2017 ergab sich das Paar den alliierten Kräften der Freien Syrischen Armee (FSA), nachdem diese dem IS eine herbe Niederlage zugefügt hatten. Evelyn T. werde in der kommenden Woche vor einem Schöffensenat im Grauen Haus für ihre Tätigkeit in Syrien und die inkriminierte psychische Unterstützung des IS Verantwortung übernehmen, kündigt ihre Verteidigerin an, die auf ein faires Verfahren hoffte. Es fänden sich im Akt keine Hinweise auf eine noch gegebene Radikalisierung der Angeklagten, betont Mair. Evelyn T. habe bereits an die beim bundesweiten Netzwerk Offene Jugendarbeit (bOJA) angesiedelte Beratungsstelle Extremismus "angedockt" und erste Termine absolviert. Für den Fall einer Haftentlassung gebe es eine Wohnmöglichkeit, eine Betreuung durch den Bewährungshilfeverein Neustart sei gewährleistet.

Vor allem aber wolle Evelyn T. wieder mit ihrem Sohn zusammensein, bekräftigt ihre Rechtsvertreterin. Dieser ist seit 1. März in einer Einrichtung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) untergebracht ist. Die MA 11 hat die vorübergehende Obsorge übernommen. Kontakt zu ihrem Mann hat Evelyn T. keinen mehr. Dieser wurde nach seiner Gefangennahme in den Irak überstellt und soll dort als ehemaliger IS-Kämpfer inzwischen gerichtlich zum Tod verurteilt worden sein. (apa/bearbeitet von nap)