• In Südfrankreich ist ein Kleinkind im August 2014 an einer Knacki-Wurst erstickt.
  • Dafür wird der deutsche Wurstkonzern Herta jetzt vor einem französischen Gericht verantwortlich gemacht.
  • Anwälte der Familie klagen: "Der Durchmesser der Würstchen entspricht genau dem der Speiseröhre der Kleinen."

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Weil ein Zweijähriger an einer Knacki-Wurst erstickte, muss sich der deutsche Herta-Konzern in Frankreich vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den Fleischwarenhersteller aus dem nordrhein-westfälischen Herten begann am Montag in der Stadt Dax im Südwesten Frankreichs. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung.

Lilian erstickte an in Scheiben geschnittener Wurst

Der zwei Jahre und elf Monate alte Lilian war im August 2014 auf einem Campingplatz an der Atlantikküste erstickt, wo die Familie ihren Sommerurlaub verbrachte. Die Mutter hatte für mehrere Kinder in Scheiben geschnittene Knacki-Wurst und grüne Bohnen zubereitet.

Nach wenigen Bissen griff sich Lilian an den Hals und bekam keine Luft mehr. Weder den verzweifelten Eltern noch einer befreundeten Krankenschwester gelang es, das Wurststück wieder ins Freie zu befördern, der Junge erlitt einen Herzstillstand. Auch Sanitätern gelang es nicht, ihn wiederzubelegen.

"Der Durchmesser der Würstchen entspricht genau dem der Speiseröhre der Kleinen", kritisierte der Anwalt der Familie.

Ab sofort Warnhinweis auf Rückseite der Verpackung

Nach dem Unglück hatte der Hersteller einen neuen Warnhinweis auf der Rückseite der französischen Verpackungen angebracht. Dort heißt es: "Für Kinder unter vier Jahren die Wurst der Länge nach schneiden und dann in ganz kleine Stücke, um Erstickungsrisiken zu vermeiden." Die Eltern wollen erreichen, dass der Hinweis auf der Vorderseite angebracht wird. (afp/csw)

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