Die Staatsanwaltschaft wirft Egisto Ott vor, im Auftrag Hans Jörg Jeneweins einen Beamten angehalten zu haben, Informationen zu Teilnehmern eines Treffens europäischer Nachrichtendienste zu beschaffen.
Der Prozess gegen den ehemaligen Chefinspektor im aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Egisto Ott, und den Ex-FPÖ-Politiker Hans Jörg Jenewein ist am Mittwoch mit mehreren Zeugenbefragungen fortgesetzt worden. Angeklagt ist der Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses und damit nur ein Aspekt der Vorwürfe, denen Ott ausgesetzt ist. Jenewein selbst war aus gesundheitlichen Gründen nicht anwesend.
Er habe sich am Montag einer Operation unterziehen müssen, begründete sein Anwalt Jeneweins fernbleiben. Die Staatsanwaltschaft wirft Ott vor, im Auftrag Jeneweins einen Beamten angehalten zu haben, Informationen zu Teilnehmern eines Treffens europäischer Nachrichtendienste zu beschaffen. Auch auf die Zusammensetzung der "Soko Tape", die nach dem Ibiza-Video zur Klärung strafrechtlicher Vorwürfe eingerichtet wurde, soll Jenewein Ott angesetzt haben. Der Ex-Politiker soll weiters verbotenerweise Fotos in einem U-Ausschuss aufgenommen und diese an Ott gesendet haben. Bei einer Hausdurchsuchung bei Jenewein wurde außerdem ein Schlagring sichergestellt, weshalb sich der Ex-Politiker auch nach dem Waffengesetz verantworten muss.
Soko Tape Zentrum der ersten Befragung
Im Mittelpunkt der ersten Zeugenbefragung stand die "Soko Tape". Geladen war daher deren ehemaliger Leiter und derzeitige Direktor des Bundeskriminalamts, Andreas Holzer. Er habe den Auftrag bekommen, eine Sonderkommission zur polizeilichen Abhandlung des "Ibiza-Videos" zu erstellen. Der entsprechende Erlass wurde am 27.5. - zehn Tage nach Erscheinung des Videos - unterzeichnet.
Die rund 10 Mitglieder, darunter Beamte des BVT, des Landeskriminalamts Wien und "mir bekannte gute Ermittler" seien von ihm und einem Kollegen "zielgerichtet" gefragt und ausgewählt worden. Diese Liste sei als streng geheim klassifiziert, betonte Holzer. "Wir haben auch darauf geachtet, dass die Mitglieder geheim bleiben."
"Gehen Sie zum Elmayr"
Für Verwirrung sorgte bei den zahlreich erschienen Medienvertretern vor Prozessbeginn eine am Verhandlungssaal schriftlich angekündigte räumliche Verschiebung. Grund dafür war ein Fehler im Schloss des Verhandlungssaales, weshalb die Tür nur von innen geöffnet werden konnte. Der Prozess wurde schließlich wie geplant im kürzlich renovierten Saal 401 des Wiener Landesgerichts abgehalten, als "Türsteherin" fungierte eine Gerichtspraktikantin. Wenig angetan von den Journalisten und Journalistinnen zeigte sich der Hauptangeklagte. Diesen empfahl er "zum Elmayr" (Tanzschule und Benimmkurs, Anm.) zu gehen: "Zuerst grüßt man, dann stellt man Fragen." Beantworten wollte er Fragen dann aber nicht.
Nicht Teil dieser Hauptverhandlung sind mehrere Spionage-Anschuldigungen, denen sich Ott ausgesetzt sieht. Gegen ihn wird von der Staatsanwaltschaft Wien seit 2017 wegen Amtsmissbrauchs, geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs und weiterer Delikte ermittelt. Der Prozess startete Anfang November, musste zwischenzeitlich jedoch unterbrochen werden, da Jeneweins Verteidiger die Frage nach der parlamentarischen Immunität seines Mandaten als ungeklärt erachtete. Mittlerweile ist klar, dass Jenewein davon nicht geschützt ist. Nach einer Kurzen Pause soll demnächst ein ehemaliger Beamter des BVT befragt werden. (apa/bearbeitet von nap)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.