Er hatte sich die Domain Hc.strache.at gesichert und wollte über die Website Kopftücher verkaufen. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache klagte den Mann, der Zivilprozess endete am Donnerstag mit einem Vergleich.

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Eine Website mit seinem Namen, auf der User Kopftücher kaufen können - damit war Heinz-Christian Strache nicht einverstanden. Der FPÖ-Chef klagte er den 28-jährigen Innsbrucker, der die Domain Hc.strache.at vor einigen Monaten gekauft hatte, wegen Verletzung seiner Namensrechte.

Der Webshop war bereits eingerichtet und online, zum Verkauf von Kopftüchern kam es jedoch nicht: Strache klagte den Innsbrucker auf Unterlassung, die Homepage wurde mittels einstweiliger Verfügung offline gestellt.

Tiroler erhält nach Verhandlung Applaus

Der Zivilprozess am Landesgericht Innsbruck endete am Donnerstag mit einem Vergleich. Der Tiroler darf die Domain nicht mehr verwenden, wenn sie auch vorerst noch auf ihn registriert bleibt. "Wenn sie mir jemand abkaufen will, dann soll er sich bei mir melden", soll er laut ORF nach der Verhandlung vor Journalisten gesagt haben.

Unklar ist im Moment noch, wer die Verfahrenskosten von rund 6.000 Euro begleichen muss, das Urteil wird schriftlich ergehen.

Der Angeklagte bezeichnete die Domain und den geplanten Verkauf von Kopftüchern als Kunstprojekt: "Im Sinne der derzeitigen politischen Situation schien es mir notwendig, eine Aktion zu setzen", zitiert ihn der ORF.

Er habe Strache nicht verunglimpfen, aber einen positiven Beitrag zur "negativen Stimmung gegenüber Flüchtlingen" leisten wollen. Nach der Verhandlung erntete der 28-Jährige Applaus.

Strache selbst war nicht zur Verhandlung erschienen.

(af)

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