Am Montag ist ein 42-Jähriger wegen versuchten Mordes in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Er hatte seine Ex-Frau mit einem Messer schwer verletzt. Gegen den Mann lief zum Zeitpunkt der Tat ein Strafverfahren beharrlicher Verfolgung und es bestand ein Betretungsverbot.

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Ein 42-Jähriger ist am Montag wegen versuchten Mordes in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Der ungarische Staatsbürger soll im vergangenen März auf dem Parkplatz vor ihrem Wohnhaus in Breitenbrunn (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) auf seine Ex-Frau eingestochen und sie schwer am Hals verletzt haben. Die 33-Jährige überlebte laut Staatsanwaltschaft nur knapp. Vor Gericht gestand der Mann zwar, dass es einen solchen Vorfall gegeben habe, bestritt aber, dass er die Frau töten wollte.

Der Angeklagte, der laut Gutachten wegen einer kombinierten Persönlichkeitsstörung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen werden soll, dürfte der 33-Jährigen nach der Scheidung Anfang 2024 mehrmals aufgelauert und sie immer wieder angerufen haben. "Er wollte unbedingt die Beziehung fortführen", meinte die Staatsanwältin. Ende März habe er schließlich ein Küchenmesser eingesteckt, als er die gemeinsame Tochter nach einem Besuch wieder zur Mutter bringen sollte. Er habe sich in die Tür gehockt und die Frau in ein Gespräch verwickelt, sie dann an den Haaren gepackt und ihr mit dem Küchenmesser in den Hals geschnitten.

Angeklagter ließ Tochter am Parkplatz zurück

Die Frau konnte sich schwer verletzt in die Wohnung eines Nachbarn retten, der die Einsatzkräfte alarmierte. Sie erlitt eine zwölf Zentimeter lange Schnittwunde am Hals. "Dass das Opfer diese Verletzung überlebt hat, ist nur reinem Glück zu verdanken", betonte die Staatsanwältin vor Gericht. Der Angeklagte flüchtete nach der Messerattacke und ließ die Tochter am Parkplatz zurück.

Gegen den 42-Jährigen bestand zum Zeitpunkt der Tat ein Betretungsverbot. Außerdem lief wegen der zahlreichen Anrufe und Nachrichten an die 33-Jährige ein Strafverfahren wegen beharrlicher Verfolgung. Es sei aber nicht die Trennung gewesen, die er nicht verkraftet habe, sondern dass er seine Tochter so selten gesehen habe, beteuerte der Angeklagte bei seiner Befragung.

Er habe sich im Umgang mit dem Mädchen eingeschränkt gefühlt und mehr Treffen gefordert. Mit dem Messer habe er seiner Forderung lediglich Nachdruck verleihen und die 33-Jährige erschrecken wollen. "Ich wollte sie nicht verletzen, das ist versehentlich passiert", meinte der Angeklagte, der von einem gemeinsamen Sturz im Zuge eines Handgemenges sprach.

Abschiedsbrief an die Tochter und deren Großmutter gefunden

Er wurde am Tag nach der Messerattacke in seiner Wohnung festgenommen - ebenfalls mit einer Schnittverletzung am Hals. Neben zahlreichen Fotos und Geld wurde auch ein Abschiedsbrief an die Tochter und deren Großmutter gefunden. "Er schreibt so, als wüsste er schon, dass die Mutter dann nicht mehr leben wird", betonte Richterin Karin Lückl. Der 42-Jährige wies das zurück und meinte, das Schreiben sei gar kein Abschiedsbrief.

Ein Sachverständiger erläuterte vor Gericht, dass durch den Schnitt auch ein Kopfwendemuskel der Frau weitgehend durchtrennt wurde. Das lasse darauf schließen, dass es sich um eine "aktive Schnittführung" gehandelt habe und nicht um einen Sturz. Die Verletzungen seien lebensbedrohlich gewesen - nur durch Glück habe die Frau die Messerattacke überlebt.

Beim Angeklagten wurde von einem Gutachter eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit hoher emotionaler Instabilität festgestellt. "Er war nicht imstande, die Trennung von seiner Frau in irgendeiner Art und Weise zu managen", hielt der Sachverständige vor Gericht fest. Ohne Behandlung bestehe die Gefahr, dass der 42-Jährige neuerlich jemanden verletze - bis hin zu Mord. Der Gutachter empfahl daher eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. (APA/bearbeitet von aks)

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