Ein 61-jähriger Bosnier muss sich am Landesgericht Klagenfurt wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs verantworten. Laut Anklage soll er über einen Zeitraum von knapp 26 Jahren sieben weibliche Verwandte, darunter überwiegend unmündige Nichten und Großnichten, sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Die Verhandlung wurde auf Mitte Dezember vertagt.

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Am Landesgericht Klagenfurt hat am Freitag ein Schöffenverfahren gegen einen 61-jährigen Bosnier wegen sexuellen Missbrauchs begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, über knapp 26 Jahre hinweg sieben großteils unmündige weibliche Verwandte, Nichten und Großnichten, sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, die Verhandlung wurde zur Einholung eines Gutachtens sowie für weitere Zeugenbefragungen vertagt.

Dem 61-Jährigen wird von Staatsanwältin Daniela Matschnig "eine Vielzahl von Straftaten" vorgeworfen. Zusätzlich zur Vergewaltigung kommen die Vorwürfe der Unzucht mit Minderjährigen, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, der geschlechtlichen und sexuellen Nötigung, der gefährlichen Drohung und des Missbrauchs von Autoritätsverhältnissen hinzu. Zu den Taten soll es hauptsächlich in einem Haus des Angeklagten in Bosnien gekommen sein, wo er jeweils im Sommer seinen Urlaub verbracht und wo er auch seine Großfamilie getroffen hatte. Über den Zeitraum von 1996 bis 2022 wurden laut Anklage sieben weibliche Verwandte sexuell missbraucht. In einem Fall soll sogar sowohl die Nichte des Angeklagten als auch deren Tochter betroffen sein.

Verteidigung plädiert auf Freispruch

Verteidiger Oliver Lorber stellte die Anklage schwer in Frage. "Sie haben gerade gehört, hier sitzt ein Monster", sagte Lorber und erklärte, dass das alles nicht so zustande gekommen sein könne. Der Angeklagte sei von seiner gesamten Familie bis zu den Anzeigen zu Feiern und anderen Anlässen eingeladen worden. Im Haus seien immer alle Türen offen gestanden. Er sei von einem Tag auf den anderen vom beliebten Onkel zum Vergewaltiger und Missbrauchstäter abgestempelt worden. Die Verteidigung plädiert auf einen Freispruch.

Neben dem Haus des Angeklagten in Bosnien soll es auch in Kärnten zu Tathandlungen gekommen sein. Die Nichte des 61-Jährigen lebte in ihrer Kindheit in unmittelbarer Nähe und beschuldigt ihn, sich mehrmals in der Wohnung ihrer Eltern an ihr vergangen zu haben. Dies sei zu der Zeit passiert, zu der ihre Eltern arbeiten gewesen seien, er habe einen Schlüssel zur Wohnung gehabt. Die Mutter der Betroffenen bestätigte das auch, allerdings bestritten sowohl der Angeklagte als auch dessen Ehefrau, je einen Schlüssel gehabt zu haben. In einem Fall soll der Angeklagte einer Betroffenen auch mit dem Tod gedroht haben, wenn sie etwas von den Taten erzählen würde.

Anzeige bei schwedischer Polizei brachte Fall ins Rollen

Auch vier Zeugen aus Schweden wurden gehört, über eine Anzeige bei der schwedischen Polizei war die Sache nämlich ins Rollen gekommen. Zwillinge hatten ihrer Mutter von den Machenschaften ihres Großonkels berichtet, diese schenkte dem aufgrund der Tatsache, dass ihre ältere Tochter Jahre zuvor ähnliche Anschuldigungen geäußert hatte, Gehör. Der Fall zog weitere Kreise, bis sieben Verwandte des Angeklagten diesen belasteten.

Untersuchung durch sachverständigen Psychiater angeordnet

Allerdings: Einige Betroffene hatten sich ihrer Mutter anvertraut, diese habe die Vorwürfe aber mit den Worten "Red keinen Blödsinn, er spielt mit euch" abgetan. Eine Betroffene gab an, unter den Vorfällen schwer psychisch zu leiden und eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) davongetragen zu haben. Richter Gernot Kugi ordnete eine Untersuchung durch einen sachverständigen Psychiater an. "Wenn dieser die PTBS feststellt, erhöht sich im Fall einer Verurteilung für den Angeklagten das Strafmaß auf fünf bis 15 Jahre", so der verfahrensführende Richter.

Der Prozess wurde auf den 13. Dezember vertagt. Neben der Erörterung des Gutachtens sind zahlreiche weitere Zeugen geladen. So sollen auch Zeugen aus Schweden via Live-Schaltung befragt werden. (APA/bearbeitet von aks)

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