Das Urteil im "Objekt 21"-Prozess ist gefallen: Zwei der mutmaßlichen Anführer der Gruppe müssen ins Gefängnis. Rechtskräftig ist das Urteil jedoch noch nicht.
Am Mittwoch sind in Wels die Urteile im Prozess gegen zwei mutmaßliche Anführer des rechtsradikalen Netzwerkes "Objekt 21" gefallen. Den beiden Männern – die bereits wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nicht rechtskräftig verurteilt wurden - wurden zahlreiche Straftaten vorgeworfen.
Wie der ORF schreibt, mussten sich die 30 und 33 Jahre alten Männer unter anderem wegen Brandstiftung, telefonischer Bombendrohung, Morddrohung sowie Einbruchsdiebstählen verantworten. Demnach bekannten sich die Angeklagten zum Verhandlungsbeginn vor gut zwei Wochen teilweise schuldig. Nun wurden Zusatzstrafen zu früheren Verhandlungen festgelegt.
Die Taten seien "bis ins Detail durchgeplant" gewesen, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Deshalb wurden die beiden Angeklagten zu sechs Jahren und neun Monaten, sowie vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Die Schuldsprüche sind noch nicht rechtskräftig.
In einigen Punkten wurden der 30-Jährige und der 33-Jährige freigesprochen - unter anderem vom Vorwurf, jemanden zu einem Raub angestiftet zu haben. Einige Zeugen, die am Mittwoch hätten vor Gericht aussagen sollen, sind nicht erschienen.
Die beiden mutmaßlichen Neonazi-Gruppenführer hatten unter anderem einen Anschlag auf ein Wiener Bordell verübt, wodurch ein Schaden von rund 2,5 Millionen Euro entstanden war. (ncs)
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