Der Oberster Gerichtshof (OGH) hat erstmals das Rauchen in der eigenen Wohnung eingeschränkt. Ein Nachbar fühlte sich durch den Rauch nachts und in der warmen Jahreszeit gestört.

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Österreichs Höchstgericht hat erstmals das Rauchen in der eigenen Wohnung beziehungsweise auf dem Balkon eingeschränkt. Ein Mieter hatte sich durch den Zigarrenrauch seines Nachbarn gestört gefühlt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) legte fest, dass der Beklagte zu festgelegten Zeiten in der warmen Jahreszeit nicht mehr rauchen darf. Das berichtet der "Standard".

Die beiden Parteien wohnen im gleichen Haus in der Wiener Innenstadt. Der Kläger wohnt im siebten Stock, der Beklagte wohnt im sechsten Stock schräg darunter. Er ist Schriftsteller, arbeitet in seiner Wohnung und konsumiert täglich ein bis zwei Zigarren. Er raucht im Winter in seiner Wohnung und im Sommer bei geöffnetem Fenster oder auf seinem Balkon.

Der Kläger sagte, er fühle sich durch den aufsteigenden Rauch gestört und wache auf, wenn der Rauch in seine Wohnung ziehe. Der Kläger wollte dem Beklagten das Rauchen völlig verbieten. Laut "Standard" bestätigte das Landesgericht Wien ein solches Verbot, allerdings nur für die Nachtstunden in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr früh.

Der Oberste Gerichtshof erweiterte dieses Verbot nun: Der Beklagte muss sich nun an ein Rauchverbot in den "Sommermonaten" während der üblichen Ruhe- und Essenszeiten von 8:00 bis 10:00 Uhr, 12:00 bis 15:00 Uhr und 18:00 bis 20:00 Uhr halten. Das Rauchverbot in den Nachtstunden behielt der OGH bei. (rs)

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