Das Oberlandesgericht Innsbruck hebt den Freispruch von Ingo Mayr auf. Das Gericht sieht den Tatbestand der üblen Nachrede als erfüllt an. Damit muss der Tiroler SPÖ-Chef Norbert Hofer eine Entschädigung zahlen.
Der Tiroler SPÖ-Chef Ingo Mayr ist in zweiter Instanz wegen seines "Nazi-Sagers" über FPÖ-Präsidentschaftskandidat
Zudem muss Mayer an Hofer eine Entschädigung von 1.500 Euro zahlen. Darüber hinaus wird er verpflichtet, seine beiden Facebook-Einträge, in denen er Hofer sinngemäß als Nazi bezeichnet hatte, zu löschen. Und er muss das Urteil auf seiner Seite veröffentlichen.
Das Urteil des OLG ist rechtskräftig. In erster Instanz hatte es in dem Privatprozess einen Freispruch gegeben. Zuvor war Mayr bereits in einem Zivilprozess schuldig gesprochen worden. (ank)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.