Ex-OGH-Chef Johann Rzeszut hat im Fall Kampusch keine Falschaussage getätigt. Zu diesem Schluss kommt das Wiener Straflandesgericht.

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Johann Rzeszut, ehemaliger Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), ist der falschen Zeugenaussage freigesprochen worden. Richterin Claudia Geiler vom Wiener Straflandesgericht begründete den Entscheid damit, das im Zweifel keine "subjektive Tatseite" vorliege.

Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig, wie die Austria Presse Agentur (APA) meldet: Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Rzeszut, dem bis zu drei Jahre Haft drohten, wollte sich gegenüber den Medien nicht äußern.

In dem Fall ging es um eine Zeugenaussage des Ex-OGH-Chefs im Verfahren gegen einen Polizisten. Rzeszut war damals Mitglied einer vom Innenministerium eingesetzten Evaluierungskommission im Fall Natascha Kampusch. Das Gremium ging der Frage nach, ob es bei der Suche nach dem im Frühjahr 1998 entführten Mädchen Versäumnisse gegeben hatte.

Rzeszut gab unter Wahrheitspflicht an, er habe besagten Polizisten zweimal getroffen, später jedoch keinen Kontakt mehr zu dem Mann gehabt. Ergebnisse einer Rufdaten-Rückerfassung zeichneten indes ein anderes Bild. (ank)