Nach der mutmaßlichen Vergewaltigung in Mülheim an der Ruhr droht der Familie des Hauptverdächtigen die Abschiebung nach Bulgarien. Der 14-Jährige soll im Juli gemeinsam mit zwei Freunden eine Frau vergewaltigt haben. Grund für die drohende Abschiebung ist, dass der Vater des Jungen kein geregeltes Einkommen nachweisen kann.
Im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer jungen Frau in Mülheim an der Ruhr droht der Familie eines Tatverdächtigen nun doch die Abschiebung nach Bulgarien. Es handelt sich um die Familie des 14-jährigen Hauptverdächtigen, der in Untersuchungshaft sitzt, wie Stadtsprecher Volker Wiebels am Montag sagte. Insgesamt wird gegen drei 14-Jährige ermittelt. Sie stehen im Verdacht, die Frau am 5. Juli abends in einem Wald vergewaltigt zu haben.
Die drei Tatverdächtigen sind laut Polizei bulgarische Staatsbürger. Die Stadt hatte überprüft, ob ihre Familien über ein eigenes Einkommen verfügen, wonach sie laut Wiebels spätestens fünf Jahre nach ihrem Kommen verpflichtet sind.
Vater des Hauptverdächtigen ohne Einkommen
In allen drei Fällen konnten die Familien Einkommen nachweisen, wobei der Vater des 14-Jährigen seinerzeit einen druckfrischen Arbeitsvertrag vorlegte. Als die Stadt einen Monat später bei dem angegebenen Arbeitgeber nachfragte, habe dieser gesagt: "Den Mann kenne ich überhaupt nicht."
Noch bis Ende der Woche laufe nun eine Anhörungsfrist, in der der Familienvater sich zu dem Sachverhalt äußern könne, so Wiebels. "Gibt es keine positive Rückmeldung, werden wir Verfahren zur Einschränkung der Freizügigkeit einleiten", sagte der Stadtsprecher weiter.
Der Mann und seine Familie würden dann aufgefordert, freiwillig auszureisen, ansonsten drohe die Abschiebung. Der Stadtsprecher sagte, dass gegen eine Abschiebeandrohung eine Klage möglich sei. Zuvor hatte die "WAZ" berichtet. (sus/dpa)
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