Das Alter der Verdächtigen erschreckt: Fünf Jugendliche zwischen zwölf und 14 Jahren sollen in Mülheim an der Ruhr eine junge Frau sexuell missbraucht haben.

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Eine Gruppe von Jugendlichen und Kindern soll in Mülheim an der Ruhr über eine junge Frau hergefallen sein und sie sexuell missbraucht haben. Die drei 14-Jährigen und zwei 12-Jährigen seien "dringend tatverdächtig", sagte ein Polizeisprecher. Es geht demnach um ein "schweres Sexualdelikt". Das Opfer sei verletzt ins Krankenhaus gebracht worden und werde betreut, berichtete die Polizei.

Die Kinder und Jugendlichen, die alle die bulgarische Nationalität haben, wurden am Samstag in Anwesenheit ihrer Eltern von der Polizei vernommen. Zwischenzeitlich sind wie wieder auf freiem Fuß. Sie seien noch am Samstag nach ihrer Vernehmung wieder in die Obhut der Eltern übergeben worden, sagte ein Polizeisprecher.

Mutmaßliche Gruppenvergewaltigung: Hund schlägt Alarm

Anwohner waren am Freitagabend gegen 22.15 Uhr aufmerksam geworden, weil ihr Hund unruhig wurde, berichtete die Polizei. Sie hätten im Grünen hinter ihrem Garten die junge Frau und zwei männliche Personen entdeckt und die Polizei verständigt. Die beiden seien über einen parallel verlaufenden Radweg geflohen. Nach einer Fahndung habe die Polizei die Gruppe gestellt.

Der Verdacht gegen die Kinder und Jugendlichen habe sich dabei "verdichtet", heißt es in der Mitteilung. Weitere Details gab es von der Polizei zunächst nicht; aus Gründen des Opferschutzes vor allem wurden auch keine näheren Informationen zu der jungen Frau genannt.

Alter der Verdächtigen wird überprüft

Der Fall erinnert an ein Verbrechen vor gut einem Jahr in Velbert. Dabei hatten acht Jugendliche ein 13-jähriges Mädchen überfallen. Sie wurden zu Beginn dieses Jahres vom Wuppertaler Landgericht wegen Gruppenvergewaltigung verurteilt und erhielten hohe Einzelstrafen von bis zu vier Jahren und neun Monaten. Alle Jugendlichen stammten aus Bulgarien.

Für sexuelle Übergriffe in besonders schweren Fällen beziehungsweise Vergewaltigungen liegt das Strafmaß bei nicht unter zwei Jahren. Kinder gelten vor ihrem 14. Geburtstag in Deutschland als strafunmündig und können nicht vor Gericht gestellt werden. Das Alter der Verdächtigen wird in solchen Fällen natürlich von den Ermittlern überprüft. (dpa/mcf)


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