Mehr als 33 Jahre hat es gedauert, bis das Mordurteil gegen einen Brandstifter rechtskräftig geworden ist. Der Täter hatte 1991 ein Asylheim angezündet und dabei einen Asylbewerber getötet.
Mehr als 33 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Unterkunft für Asylbewerber im Saarland ist das Mordurteil gegen den Täter rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf am Donnerstag die gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Koblenz eingelegten Revisionen. Dieses hatte den zur Tatzeitpunkt 20-jährigen Beschuldigten wegen des Anschlags von 1991 zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft nach dem Jugendstrafrecht verurteilt.
Bei dem Feuer in dem von insgesamt 21 Flüchtlingen bewohnten Gebäude war der 27 Jahre alte Asylbewerber Samuel Yeboah gestorben. Das Gericht in Koblenz sprach den Beschuldigten deshalb im Oktober 2023 unter anderem des Mordes sowie des mehrfachen versuchten Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung schuldig. Dagegen gingen mit unterschiedlichen Begründungen sowohl Bundesanwaltschaft als auch Nebenklage und Verteidigung in Revision.
Nun wies der Bundesgerichtshof sämtliche Revisionen als unbegründet ab. Die Prüfung des Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben, erklärte das höchste deutsche Straf- und Zivilgericht. "Insbesondere" die Beweiswürdigung sei nicht zu beanstanden. Das Urteil sei damit rechtskräftig. (afp/bearbeitet von nap)
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