• Die Angeklagte im Prozess zum getöteten Kitakind Greta äußert sich erstmals zu den Beschuldigungen.
  • Die Erzieherin bestreitet alles.
  • Stattdessen will sie selbst Opfer eines Verbrechens geworden sein.

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Im Prozess um das drei Jahre alte getötete Kitakind Greta hat die angeklagte Erzieherin alle Tatvorwürfe bestritten. In einer Verteidiger-Erklärung ließ sie am Donnerstag sämtliche Beschuldigungen zurückweisen. Der 25 Jahre alten Deutschen wird zur Last gelegt, im April dieses Jahres in ihrer Kita in Viersen am Niederrhein während des Mittagsschlafs den Brustkorb von Greta so fest zusammengedrückt zu haben, dass das Mädchen später im Krankenhaus starb. Sie ist deshalb vor dem Landgericht Mönchengladbach wegen Mordes angeklagt.

Vor der Verlesung der Erklärung machte die Angeklagte selbst Angaben zu ihrer Person. Sie schilderte ihre Schullaufbahn, ihre Ausbildung zur Erzieherin und ihre beruflichen Stationen. Außerdem gab sie an, als Teenagerin mit 15 Jahren von einem Onkel sexuell missbraucht worden zu sein.

Mordprozess Greta: Weitere Fälle bekannt

Außer der Ermordung von Greta wird der Angeklagten auch die Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht weiteren Fällen zur Last gelegt. Denn schon in anderen Kitas in Krefeld, Kempen und Tönisvorst soll sie Kindern den Brustkorb fest zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben.

Jedes Mal schlug sie kurz danach selbst Alarm, so dass Rettungsdienste herbeigerufen wurden und die Kinder überlebten. Diese Fälle waren erst durch die Ermittlungen nach dem Tod von Greta bekannt und in einen Zusammenhang gebracht worden. Sollte die Angeklagte des Mordes für schuldig befunden werden, droht ihr eine lebenslange Haftstrafe.

Das Landgericht Mönchengladbach will in dem Verfahren mehr als 20 Zeugen hören. Nebenkläger sind die Mutter von Greta und zwei weitere mutmaßlich misshandelte Kinder aus Krefeld und Kempen.

Auch gegen die Justizbehörden sind im Zusammenhang mit dem Fall Vorwürfe laut geworden. Denn die Erzieherin war 2019, als sie längst als Kindergärtnerin arbeitete, wegen Vortäuschens einer Straftat an ihrem Heimatort Geldern aufgefallen. Eine Ärztin stellte fest, dass sie dringend psychologische Hilfe benötige, was die Erzieherin selbst auch bestätigte. Aber die Aufsichtsbehörde, das Landesjugendamt, wurde von der Staatsanwaltschaft nicht über die psychische Verfassung der Frau informiert.  © dpa

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